Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2023

Empfehlungen zur Frühjahrssession: JA zur Motion «Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern» von Yvonne Feri. Sexuelle Belästigung von Kindern muss ein Offizialdelikt werden! 

  • Frühjahrssession 2023: Kurzempfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

21.403 01.03.2023

Pa. Iv. WBK-NR: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

Die Qualität der institutionellen Betreuung in der frühen Kindheit stellt Weichen für das ganze Leben. Die Erhöhung der Qualität schützt die Kinder und lohnt sich gesellschaftlich.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten, bei Art. 2 Bst. a und Art. 4 Abs. 2 der Minderheit II Prezioso, bei Art. 13 Abs. 1 Bst. a der Minderheit Fivaz und bei den übrigen Artikeln den Mehrheitsanträgen zu folgen. Beim vorgesehenen Verpflichtungskredit empfiehlt Kinderschutz Schweiz keine Kürzung vorzunehmen und der Mehrheit zu folgen.

Noch immer werden Kinder in der familienergänzenden Betreuung fast zur Hälfte von nicht oder noch nicht fertig ausgebildetem Personal betreut. Zudem ist der Betreuungsschlüssel oftmals so festgelegt, dass zu wenig Personal anwesend ist für eine optimale Betreuung. Für das Wohl der Kinder ist die Erhöhung der Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung zentral. Dass mittels Programmvereinbarungen mit den Kantonen Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Institutionen gefördert werden, ist deshalb entscheidend. Es ist zu begrüssen, dass die Programmvereinbarungen sich an den «Empfehlungen zur Qualität und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung» von EDK und SODK orientieren sollen. Damit etablieren sich diese Empfehlungen schweizweit als gültiger Standard. Noch unterstützen nicht alle Kantone Kinder und Eltern in gleichem Masse. Die vorgesehenen Finanzhilfen für Massnahmen zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung, die z.B. auch Angebote für Erziehende und aufsuchende Familienarbeit umfasst, erhöhen die Chancengerechtigkeit. Der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und der Politik der frühen Förderung muss ein dauerhafter Platz in der Gesetzgebung auf Bundesebene geschaffen werden.
22.3234 16.03.2023

Mo. SR (Carobbio Guscetti): Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt

Die niederschwellige Soforthilfe ist auch für jugendliche Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt äusserst wichtig und muss flächendeckend eingeführt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Die 2022 veröffentlichten Zahlen zu Gewalterfahrungen von Jugendlichen im Kanton Zürich sind erschreckend: Jede sechste (!) Jugendliche war bereits mindestens einmal von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung betroffen. Weniger als jeder zehnte Fall kommt zur Anzeige, viele Betroffene finden keine Hilfe. Gut bekannte und niederschwellige Krisenzentren bieten hier mit psychologischer Soforthilfe, vorbeugender Behandlung gegen sexuell übertragbare Krankheiten und rechtsmedizinischer Spurensicherung Hilfe. Solche Krisenzentren müssen in der Schweiz flächendeckend geschaffen werden. Was erst in wenigen Kantonen existiert, soll zum nationalen Standard werden.

Kurzempfehlungen Ständerat

15.434 02.03.2023

Pa. Iv. (Kessler) Weibel: Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter

Um die tiefgreifenden familiären Erschütterungen bewältigen zu können, die durch den Tod eines Elternteils verursacht werden, muss dem hinterbliebenen Elternteil zusätzliche Zeit für die Betreuung des Kindes gewährt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und der Kommission zu folgen.

Der Urlaub, der Eltern bei der Geburt eines Kindes gewährt wird, ist von entscheidender Bedeutung für den Aufbau einer schützenden und starken Beziehung zwischen dem Neugeborenen und seinen wichtigsten Bezugspersonen. Dies ist umso wichtiger, wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Es ist daher richtig und notwendig, dass der hinterbliebene Elternteil mehr Zeit erhält, um sich um das Kind zu kümmern. Dem hinterbliebenen Elternteil soll daher zusätzlich zu seinem eigenen Urlaub der gesamte Urlaub des verstorbenen Elternteils gewährt werden, das heisst insgesamt 16 Wochen.
18.043 07.03.2023

Geschäft des Bundesrates: Strafrahmenharmonisierung (Entwurf 3; Differenzen)

Von einem Erwachsenen zwecks sexueller Ausbeutung kontaktiert zu werden, ist leider für Minderjährige eine alltägliche Gefahr geworden. Um Kinder davor zu schützen, braucht es einen als Offizialdelikt formulierten Straftatbestand zum Cybergrooming.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, bei Art. 197b dem Nationalrat zu folgen, den Straftatbestand aber zum Offizialdelikt zu erheben.

Mit der Lanzarote-Konvention des Europarats, die den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung bezweckt, hat sich die Schweiz verpflichtet, die Kontaktanbahnung von Erwachsenen zu Kindern im Internet zwecks Begehung eines Sexualdeliktes unter Strafe zu stellen, sofern darauf konkrete Handlungen für ein Treffen folgen. Dies ist vom geltenden Strafrecht nicht erfasst, wenn die Tatperson nicht am Tatort erscheint. Dennoch gefährdet das Grooming das Rechtsgut der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern stark. Deshalb ist ein separater Straftatbestand, und zwar in Form eines Offizialdeliktes, notwendig.
20.3690 07.03.2023

Mo. NR (Feri): Zwingend nötige Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern

Ob die sexuelle Belästigung eines Kindes unter 16 Jahren strafrechtlich geahndet werden kann, darf nicht davon abhängen, ob das Kind oder dessen Eltern einen Strafantrag stellen: Die Tat muss von Amtes wegen verfolgt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Die Ausweitung des Tatbestands von Artikel 198 StGB im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts (18.043) auf Wort, Schrift oder Bild ist zwar zu begrüssen, sie reicht aber noch nicht aus, um Kinder vor sexueller Belästigung ausreichend zu schützen. Dafür muss der Tatbestand als Offizialdelikt formuliert werden. Denn ohne Antrag sind den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden, z.B. dann, wenn die Polizei im Rahmen einer verdeckten Fahndung auf einen Chat stösst, der sexuell belästigende Äusserungen enthält. Um Minderjährige vor solch inakzeptablen Übergriffen konsequent zu schützen, müssen sexuelle Belästigungen gegenüber Personen unter 16 Jahren von Amtes wegen geahndet werden.
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