Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2022

Die möglichst frühe Erkennung einer Kindeswohlgefährdung ist entscheidend, aber schwierig: Es braucht deshalb ein Nationales Programm, das mit Grundlagen-, Vernetzungs- und Informationsarbeit hilft, Kinder zuverlässiger und früher zu schützen.

  • Frühjahrssession 2022: Kurzempfehlungen an das Parlament
    PDF 0.2 MB

Kurzempfehlungen Nationalrat

20.3231 28.02.2022

Mo. Feri: Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen. Nationales Programm

Gefährdete Kinder erhalten professionelle Hilfe oft zu spät. Ein Nationales Programm wird viel dazu beitragen, die Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen zu verbessern.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Je später Kindeswohlgefährdungen erkannt werden, desto gravierender sind oftmals die Folgen. Deshalb ist die Früherkennung von Gefährdungen wichtig. Personen, die mit und für Kinder arbeiten, müssen für die Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen ausgebildet sein und dazu wissenschaftlich geprüfte Instrumente zur Verfügung haben. Auskunftsstellen, bei denen sich Fachpersonen Rat holen können, sollen breiter bekannt gemacht werden. Ein Nationales Programm gibt die nötigen Impulse und fördert die Zusammenarbeit aller involvierten Akteure für einen verbesserten Schutz der Kinder.
19.048 02.03.2022

Geschäft des Bundesrates: Strafprozessordnung. Änderung

Mit dem Artikel zur verdeckten Vorermittlung werden der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern im Internet und die dafür notwendigen Ressourcen gestärkt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, bei Art. 286 Abs. 2bis StPO der Kommission zu folgen und am ersten Entscheid Ihres Rates festzuhalten.

Sexuelle Gewalt an Kindern im Internet wird von globalen Netzwerken mit gewerblichen Strukturen verübt. Diese gleichen in ihrer Struktur und der planmässigen Begehung von Straftaten der kriminellen Organisation gem. Art. 260ter StGB. Damit diese «Kinderporno-Ringe» effizient bekämpft werden können, soll die Suche nach möglichen Tatpersonen von sexueller Gewalt an Kindern von den Staatsanwaltschaften aktiv geführt werden können. Die Kompetenz, verdachtsunabhängig und verdeckt zu ermitteln (Art. 286 Abs. 2bis StPO), soll in die StPO aufgenommen werden, damit diesen Verbrechen an Kindern mit der nötigen Schlagkraft begegnet werden kann.
20.3690 15.03.2022

Mo. Feri: Zwingend nötige Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern

Kinder erstatten von sich aus keine Anzeige, wenn sie im Internet sexuell belästigt werden. Damit sexuelle Belästigung nicht unbestraft bleibt, muss diese Tat bei Opfern unter 16 Jahren von Amtes wegen verfolgt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Im Jahr 2020 ist fast die Hälfte der Jugendlichen (44 %) schon online von einer fremden Person mit unerwünschten sexuellen Absichten kontaktiert worden. Wir dürfen nicht riskieren, dass solche Taten unbestraft bleiben. Bisher ist unklar, inwieweit die Revision des Sexualstrafrechts letztlich alle Aspekte der sexuellen Belästigung von Kindern, auch im Internet, berücksichtigen wird. Diese Motion muss daher unterstützt werden, um sicherzustellen, dass alle Formen der sexuellen Belästigung vom Gesetz erfasst werden.

Kurzempfehlungen Ständerat

19.3219 07.03.2022

Mo. NR ((Frei) Flach): Qualitative Standards bei Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Gesetzlich festgelegte qualitative Standards stellen sicher, dass bei Gutachten für alle Kinder und Familien die gleichen minimalen Kriterien gelten und dass alle gleich behandelt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Massnahmen im Kindesschutz können erhebliche Auswirkungen auf das Leben eines Kindes und seine Familie haben. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass sich Behörden bei ihren Entscheiden auf qualitativ hochwertige Gutachten abstützen können, wenn sie die Einschätzung externer Sachverständiger für erforderlich halten, oder das Gesetz dies vorsieht. Minimale Qualitätsstandards, die sich insbesondere auf die Ausbildung und die Kenntnisse der Sachverständigen sowie auf die Interdisziplinarität und das Vier-Augen-Prinzip beziehen, ermöglichen es, die erforderliche Mindestqualität der Gutachten zu gewährleisten. Die Qualitätsstandards müssen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachkreisen festgelegt werden.
21.4418 17.03.2022

Mo. Maret: Präventionskampagnen gegen Gewalt

Häusliche Gewalt darf nicht einfach hingenommen werden. Regelmässige, griffige Präventionskampagnen wirken häuslicher Gewalt entgegen und müssen die Anliegen von Kindern, sei es als Opfer oder als Zeugen, stets miteinbeziehen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Häusliche Gewalt umfasst sämtliche Formen körperlicher, psychischer, sexueller, sozialer und wirtschaftlicher Gewaltanwendung und findet oft innerhalb der Familie statt. Sind Kinder davon direkt oder indirekt betroffen, ist das für deren Entwicklung eine schwere Belastung. Sie sind häufig verhaltensauffällig oder zeigen Anzeichen einer Traumatisierung. Dass in über der Hälfte der Polizeieinsätze bei häuslicher Gewalt Kinder mitbetroffen sind, bleibt bei Massnahmen vielfach unberücksichtigt. Um diesen Umständen entgegentreten zu können, braucht es mit Einbezug aller staatlichen und privaten Akteure regelmässige nationale Präventionskampagnen gegen häusliche Gewalt. Diese sollen alle Zielgruppen ansprechen und die Anliegen von Kindern von Anfang an berücksichtigen.
shopping_cart
Zum Warenkorb
0