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Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrsession 2020

Sozialhilfeauslösende Kindesschutzmassnahmen dürfen nicht zu einem Widerruf von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen führen. Die Widerrufspraxis der Kantone und die davon betroffenen Kinder müssen genauer beleuchtet werden.
Die detaillierten Stellungnahmen zu diesem und weiteren Geschäften lesen Sie in unseren Empfehlungen.
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Frühjahrssession 2020: Kurzempfehlungen an das ParlamentPDF 1.0 MB
Kurzempfehlungen Nationalrat
Notwendige Kindesschutzmassnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern
Sozialhilfeauslösende Kindesschutzmassnahmen dürfen nicht zu einem Widerruf von Sozialhilfeauslösende Kindesschutzmassnahmen dürfen nicht zu einem Widerruf von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen führen. Die Widerrufspraxis der Kantone und die davon betroffenen Kinder müssen genauer beleuchtet werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Postulat zuzustimmen.
Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz
Dank einem regelmässigen Monitoring der Situation wird es möglich sein, Kinderarmut effizienter zu bekämpfen. Damit wir für jedes Kind einen angemessenen Lebensstandard erreichen.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Stopp der Administrativhaft für Kinder!
Kinder jeden Alters müssen vor den negativen Auswirkungen von Freiheitsentzug ge- schützt werden. Die Administrativhaft soll daher auch für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren verboten sein.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Standesinitiative Folge zu geben.
Kurzempfehlungen Ständerat
Erwerbsersatzgesetz. Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Wenn ein Neugeborenes im Spital ist, befindet sich die Familie bereits in einer Ausnahmesituation. Das Kind braucht die ganze Aufmerksamkeit seiner Mutter. Diese darf nicht zusätzlich durch finanzielle Sorgen belastet werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und ihr unter Berücksichtigung der oben erwähnten Änderung von Art. 16c Abs. 3 und Art. 16d Abs. 2 EOG zuzustimmen sowie dem Antrag der Kommission zu folgen und Art. 16c Abs. 3 Bst. b EOG zu streichen.
Ombudsstelle für Kinderrechte
Kinder sollen die Möglichkeiten haben, sich über ihre Rechte zu informieren und in allen sie betreffenden Belangen juristisch beraten zu werden. Für Erwachsene stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Auch für Kinder soll eine Ombudsstelle zugänglich sein.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Entscheid der Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.