Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrsession 2019

Fernmeldegesetz. Revision: Kinderschutz Schweiz fordert eine Meldepflicht für Fernmeldedienst­anbietende bei Verdacht auf Kinderpornografie.

  • Frühjahrssession 2019: Empfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

17.058 Geschäft des Bundesrates 05.03.2019

Fernmeldegesetz. Revision

Mit der vorliegenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) will der Bundesrat der rasanten Entwicklung in diesem Sektor Rechnung tragen. Der neue Artikel 46a soll Kinder und Jugendliche vor den Gefahren im Zusammenhang mit Fernmeldediensten schützen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt dem Nationalrat, dem Entscheid des Ständerates betreffend Art. 46a Abs. 2 FMG Folge zu leisten, und dem Ständerat, an seinem Entscheid zu diesem Artikel festzuhalten.

Aus der Sicht von Kinderschutz Schweiz trägt die Revision des Fernmeldegesetzes zu einem besseren Schutz von Kindern bei. Wir begrüssen insbesondere die Tatsache, dass der Bundesrat mit der Einführung von Art. 46a Abs. 1 FMG klare Kompetenzen erhält, um Vorschriften zum Schutz der Kinder und Jugendlichen erlassen zu können. Es ist zudem wichtig und sinnvoll, die Fernmeldedienstanbietenden zu verpflichten, den Zugang zu jeder illegalen Pornografie und vor allem zur Kinderpornografie zu sperren. Um Kinderpornografie erfolgreich bekämpfen zu können, muss die Polizei Kenntnis davon erhalten. Indem die Fernmeldedienstanbietenden verpflichtet werden, Verdachtsfälle zu melden, kann die Polizei die Täter eindeutig identifizieren und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen ergreifen, um solche Inhalte international zu löschen. Kinder werden im realen Leben missbraucht, um über das Internet ein Geschäft mit dieser Straftat zu machen. Wir sind überzeugt, dass es nicht im Sinne von Fernmeldedienstanbietenden ist, dass solche Geschäfte über ihre Dienstleistungen abgewickelt werden und so kinderpornografisches Material vermittelt wird. Durch die ständerätliche Ergänzung zu Art. 46a Abs. 2 können Provider eine aktive Rolle im Kampf gegen Kinderpornografie übernehmen und die Vermittlung dieses verbotenen Materials über ihre Dienstleistungen unterbinden.
17.486 Parlamentarische Initiative Mazzone 04.03.2019

Kindeswohl respektieren, Administrativhaft von Minderjährigen stoppen.

Die parlamentarische Initiative will das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) dahingehend ändern, dass die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten verboten wird. Das aktuell geltende Gesetz lässt die Administrativhaft für 15- bis 18-jährige Migrantinnen und Migranten unter gewissen Bedingungen zu (Art. 73 bis 81 AIG).

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der parlamentarischen Initiative Folge zu leisten.

In der Schweiz dürfen Kinder zwischen 15 und 18 Jahren bis maximal 12 Monate in Administrativhaft genommen werden. Dabei hat selbst eine kurze Haft schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit dieser Minderjährigen, vor allem, wenn sie während ihrer Flucht bereits traumatisiert wurden (siehe dazu Bericht von Terre des hommes 2018: Bestandesaufnahme zur Administrativhaft von minderjährigen MigrantInnen in der Schweiz). Die Inhaftierung dieser jungen Menschen ist nicht vereinbar mit dem Kindeswohl. Die Administrativhaft hat zum Ziel, eine Ausreise von Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz sicherzustellen, die das Land verlassen müssen. Hier handelt es sich aber um minderjährige Migrantinnen und Migranten: Eine solche Haft verletzt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es gibt andere alternative Zwangsmassnahmen, die ebenso effizient und zudem deutlich weniger kostspielig sind als eine Inhaftierung. Mehrere Kantone verzichten bereits vollständig auf die Anwendung der Administrativhaft auf Minderjährige, indem sie entweder ihre Ausführungsgesetzgebung ändern oder der besonderen Verletzlichkeit dieser Kinder und Jugendlichen in ihrer Praxis Rechnung tragen. Sie zeigen damit, dass es andere Lösungen gibt und dass es möglich ist, das Kindeswohl zu berücksichtigen. Um aber die Gleichbehandlung zu gewährleisten, muss das Verbot der Administrativhaft für Minderjährige auf Bundesebene geregelt werden.
18.3707 Motion 04.03.2019

WBK-S. Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU­, EFTA­ und Drittstaaten

Die Motion 18.3707 der WBK-S will den Bundesrat beauftragen, für die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU, EFTA- und Drittstaaten gemeinsam mit den Kantonen eine Lösung zu erarbeiten, die sich in der Zielsetzung an der Integrationsagenda orientiert. Die Integrationsagenda wurde am 30. April 2018 von Bund und Kantonen verabschiedet und soll im Frühjahr 2019 umgesetzt werden. Sie bezweckt, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt zu integrieren. Daran angelehnt soll auch die Integration von zugewanderten Jugendlichen, die nicht über das Asylrecht in die Schweiz gekommen sind, verbessert werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Annahme der Motion.

Jedes Kind hat das Recht, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung zu haben und bestimmte Schulbildungsziele zu verfolgen (Art. 28 und 29 UNO-Kinderrechtskonvention). Der Abschluss einer Ausbildung ist zentral für die Integration in die Arbeitswelt und schützt Jugendliche auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor Arbeitslosigkeit und Armut. Kinderschutz Schweiz begrüsst, dass auch für spät zugewanderte Jugendliche, die über das Ausländerrecht und nicht über das Asylrecht einwandern, Lösungen für die Integration erarbeitet werden. Der Bund zusammen mit den Kantonen hat sich 2015 zum bildungspolitischen Ziel gesetzt, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen. Um dieses Ziel zu erreichen und zum Wohl der spät zugewanderten Jugendlichen muss deren Integration vorangetrieben werden.
17.3217 Motion Mazzone 18.03.2021

Verschwinden von unbegleiteten Minderjährigen. Für das Wohl der Kinder den Kampf gegen dieses besorgniserregende Phänomen aufnehmen.

Die Motion will, dass der Bundesrat Massnahmen trifft, um gegen das Verschwinden von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) vorzugehen. Das Wohl dieser Kinder soll vorrangig berücksichtigt werden. Dabei soll insbesondere die Betreuung von UMA in den Kantonen harmonisiert werden, um das Verschwinden zu verhindern. Weiter fordert die Motion das Verfassen von Richtlinien für die Kantone zum Vorgehen im Falle des Verschwindens von UMA.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

In der Schweiz verschwinden immer wieder UMA. Genaue Zahlen liegen nicht vor, denn das SEM publiziert dazu keine Statistiken. Gemäss Medienberichten sind beispielsweise im Jahr 2016 allein 539 UMA verschwunden. Durch das Verschwinden verlieren UMA jeglichen staatlichen Schutz vor Ausbeutung. Sie sind einem stark erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Kinderhandel und Kinderprostitution zu werden. Die Schweiz hat es bis anhin verpasst, angemessen auf dieses alarmierende Phänomen zu reagieren. Es darf nicht sein, dass Hunderte von UMA zur leichten Beute für Menschenhändler und andere Kriminelle werden. Kinderschutz Schweiz kritisiert insbesondere, dass es landesweit kein einheitliches Vorgehen im Umgang mit verschwundenen UMA gibt. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind in erster Linie Kinder und verdienen einen entsprechenden Schutz. Um sie angemessen vor sexueller und anderer Ausbeutung zu schützten, muss der Bundesrat Massnahmen treffen, um gegen ihr Verschwinden vorzugehen.
13.478 Parlamentarische Initiative Romano 22.03.2019

Einführung einer Adoptionsentschädigung

Die parlamentarische Initiative verlangt die Einführung einer Erwerbsausfallentschädigung für Eltern, die nach der Adoption eines Kindes einen Adoptionsurlaub nehmen. Eltern, die ein Kind unter 4 Jahren adoptieren, hätten Anrecht auf zwei Wochen bezahlten Urlaub, wobei dieser Urlaub im Laufe des ersten Jahres nach der Aufnahme des Kindes zu beziehen wäre.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den Vorentwurf der SGK-N mit den folgenden Änderungen anzunehmen: 1) Erhöhung des Alters der adoptierten Kinder auf 8 Jahre 2) Verlängerung des vorgesehenen Adoptionsurlaubs auf 14 Wochen

1) Das Thema Adoptionsurlaub und Adoptionsentschädigung verdient es, im Parlament diskutiert zu werden. Für das betroffene Kind und seine Eltern ist die Adoption ein prägendes Ereignis in ihrem Leben, das eine grosse Unsicherheit mit sich bringt. Während sich das Kind mit neuen Bezugspersonen in einer in der Regel unbekannten Umgebung neu orientieren muss, sind die Eltern mit organisatorischen und emotionalen Herausforderungen konfrontiert. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass so rasch wie möglich behütende und solide Beziehungen aufgebaut werden können. Dies setzt jedoch die Anwesenheit und Verfügbarkeit der Hauptpersonen voraus, die sich um das Kind kümmern. Bei der Adoption von kleinen Kindern (0 bis 8 Jahre) ist dies aufgrund ihres Entwicklungsstandes und ihrer Abhängigkeit von den wichtigsten Bezugspersonen von ganz besonderer Bedeutung. Der Vorentwurf der SGK-N geht in dieser Hinsicht zu wenig weit, indem er den Adoptionsurlaub auf Adoptivkinder im Alter von weniger als 4 Jahren beschränkt. 2) Genau wie der Mutterschaftsurlaub will auch der Adoptionsurlaub den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich die notwendige Zeit für die Aufnahme eines neuen Kindes in die Familie zu nehmen. Die zwei dafür vorgesehenen Wochen sind zu kurz. Ein Urlaub von 14 Wochen ist angemessen, um den Aufbau von soliden Beziehungen zu ermöglichen und das Kindeswohl im Adoptionsprozess ausreichend zu berücksichtigen, wie dies Art. 3 und 21 der Kinderrechtskonvention verlangen.
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