Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2021

Keine Strafe für Ermittelnde gegen Pädokriminalität, die sich mit künstlich generiertem Bildmaterial Zugang zu Chatforen verschaffen. So können TäterInnen erkannt und Kinder geschützt werden.

  • Frühjahrssession 2021: Kurzempfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

19.048 18.03.2021

Geschäft des Bundesrates: Strafprozessordnung. Änderung

Die Verwendung von computergeneriertem Bildmaterial soll bei der verdeckten Ermittlung gegen Pädokriminelle straflos möglich sein. Zudem soll bei der Einvernahme von Kindern eine schwere psychische Belastung durch den Ausschluss von Beschuldigten vermieden werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen sowie der Kommissionsmehrheit zu Art. 154 Abs. 5 und 6 StPO und der Kommission zu Art. 294 Bst. a StPO zu folgen.

Die Vorlage will einerseits Kinder, die Opfer von Straftaten wurden, besser schützen: Bei Einvernahmen sollen neu Beschuldigte ausgeschlossen werden können, wenn eine Konfrontation mit ihnen die Opfer schwer psychisch beeinträchtigen könnte. Die Behörden sollen damit das Kind so befragen, dass es nicht zum zweiten Mal zum Opfer gemacht wird. Dieses Vorgehen vermindert die Sekundärviktimisierung, welche die Befragung darstellen kann. Andererseits will die Vorlage die Rechte der Ermittlungsbehörden im Bereich der Cyber-Pädokriminalität ausweiten: Neu sollen Ermittelnde straflos bleiben, wenn sie sich mit computertechnisch generierten Bildern und Videos Zugang zu Chats und Foren verschaffen, die von Pädokriminellen frequentiert werden. Verwenden die Behörden solche unechten Daten, ist es für sie einfacher, in die Netzwerke einzudringen, die Identität von Tatpersonen festzustellen und Kinder vor ihnen zu schützen.
03.424 19.03.2021

Pa. Iv. Abate: Sexuelle Handlungen mit Kindern. Erhöhung des Strafmasses gemäss Artikel 187 StGB (Fristverlängerung)

Die Erhöhung des Strafmasses von 5 auf 10 Jahre bei sexuellen Handlungen mit Kindern ist unabdingbar, um den schweren Folgen einer Verletzung der sexuellen Integrität eines Kindes gerecht zu werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Fristverlängerung zuzustimmen und der Pa.Iv. baldmöglichst Folge zu leisten.

Das Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern ist gegenwärtig zu tief und muss von 5 auf 10 Jahre erhöht werden, um den schwerwiegenden Folgen einer Störung der sexuellen und emotionalen Entwicklung eines Kindes gerecht zu werden. Der Initiative wurde 2004 Folge gegeben, die Umsetzung steht aber noch aus. Damit dieser längst fällige Schritt doch noch erfolgen kann, ist eine erneute Fristverlängerung notwendig.

Kurzempfehlungen Ständerat

20.3924 01.03.2021

Mo. Nationalrat (SPK-NR): Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren sicherstellen

Jedes Kind, das Opfer von Gewalt geworden ist, hat unabhängig von seinem Migrationsstatus Anrecht auf die psychologische oder kinderpsychiatrische Unterstützung, die es benötigt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Kinder, die in ihrem Herkunftsland oder während ihrer Flucht Opfer von Gewalt geworden sind, sind besonders gefährdet. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass es enorm wichtig ist, die Früherkennung zu fördern, die Opfer möglichst rasch an geschulte Fachpersonen zu überweisen und das Angebot an psychologischer und inderpsychiatrischer Unterstützung zu stärken. Es ist deshalb grundlegend, in den Bundesasylzentren die fachliche Unterstützung im Bereich Opferidentifikation und Betreuung ebenso wie den Zugang zu externen Angeboten auszubauen. Genau das verlangt diese Motion.
19.4290 08.03.2021

Mo. Nationalrat (Barrile): Medizinische Leistungen für alle Kinder!

Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ihre Eltern die Krankenversicherungsprämien nicht bezahlen können. Aufgrund ihres besonderen Schutzbedürfnisses müssen sie Zugang zu allen medizinischen Leistungen erhalten.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission Folge zu leisten und die Motion anzunehmen.

Aktuell können die Krankenversicherer bei Personen, die auf der Liste der säumigen Prämienzahler stehen, die Kostenübernahme für medizinische Leistungen mit Ausnahme von Notfallbehandlungen ablehnen. Bereits sind Fälle vorgekommen, bei denen Kindern aus diesem Grund die medizinische Behandlung verweigert wurde. Das darf nicht mehr passieren. Das Kindeswohl muss gewährleistet sein und jedes Kind muss die medizinische Behandlung und Gesundheitsvorsorge erhalten, die es benötigt (Art. 3 und 24 der Kinderrechtskonvention). Das Krankenversicherungsgesetz muss deshalb dahingehend geändert werden, dass der Zugang zu medizinischen Leistungen für Kinder ausdrücklich garantiert ist, auch wenn ihre Eltern die Prämien nicht bezahlt haben.
20.4463 08.03.2021

Mo. Herzog Eva: 24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention

Kinder müssen vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Die Einrichtung eines professionellen 24-Stunden-Beratungsangebots, das telefonisch und online erreichbar ist, trägt zu diesem Schutz bei.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Seit Ende des ersten Lockdowns haben mehrere Beratungsdienste eine Zunahme der Fälle von häuslicher Gewalt festgestellt. Die aktuellen Angebote erfüllen die Anforderungen von Art. 24 der Istanbul-Konvention nur teilweise, vor allem hinsichtlich der Zugänglichkeit. Mit der Lösung, die diese Motion vorschlägt, kann die notwendige professionelle Unterstützung rasch und jederzeit gewährleistet werden. Sie ermöglicht es, auf nationaler Ebene professionelle Beratungsdienste für Gewaltopfer und andere betroffene Personen – einschliesslich Kinder, die Opfer oder Zeugen von häuslicher Gewalt wurden – einzurichten oder zu koordinieren, die in der Bevölkerung breit bekannt sind und sowohl telefonisch als auch online rund um die Uhr leicht erreicht werden können.
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