Q: Eine Gesellschaft ohne Kinder, wie soll das funktionieren?
A:
Kinder müssen sichtbar sein bei uns in der Gesellschaft. Die Frage ist also immer: Wie stelle ich Kinder im Internet dar? Kindheit kann auch so dargestellt werden, indem man Kinder von hinten oder der Seite zeigt, so dass das Gesicht nicht erkenntlich ist und Privatsphäre geschützt ist.
Q: Was bedeutet Sharenting?
A:
Der Begriff «Sharenting» setzt sich aus «to share» (etwas teilen) und «Parenting» (Elternschaft) zusammen. Gemeint ist das Phänomen, dass viele Eltern private Fotos oder Videos von ihren Kindern im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Q: Ich kann das Bild doch ganz einfach wieder löschen, weshalb wird so ein grosses Tamtam daraus gemacht?
A:
Das Internet vergisst nie. Das gilt auch für gelöschte Bilder. Hinzu kommt, dass möglicherweise schon längst Screenshots des geposteten Bildes existieren und das Foto somit unkontrolliert in verschiedenen Kreisen zirkulieren kann.
Q: Ich verdecke das Gesicht meines Kindes mit einem Emoji. Das reicht doch?
A:
Das Gesicht Ihres Kindes mit einem Emoji zu verdecken, ist sicherlich kein schlechter Anfang. Aber: Sie könnten sich dadurch auch in eine falsche Sicherheit wiegen. Es gibt Apps, die es ermöglichen, diese Emojis vom Bild zu entfernen, um so die Identität Ihres Kindes ausfindig zu machen.
Q: Wo könnte das von mir gepostete Kinderbild schlimmstenfalls landen?
A:
Es gibt Profile und Seiten, die Kinderbilder sammeln, gezielt verbreiten und in einen sexualisierten Kontext stellen. Sehen Sie hierzu auch die Kurz-Doku von STRG_F: Exklusive Datenrecherche: Wie Pädosexuelle Bilder klauen
Q: Mache ich mich als Elternteil mit dem Teilen von Kinderbildern im Internet strafbar?
A:
Das Recht am eigenen Bild steht jedem Menschen zu – auch Kindern. Eltern sollten deshalb vor dem Posten eines Kindesbildes das Kind immer fragen, ob es damit einverstanden ist. Der Entwicklungsstand des Kindes spielt hier eine grundlegende Rolle. Kann das Kind nicht so eine Entscheidung treffen, so ist es darauf angewiesen, dass Sie als Eltern eine wohl überlegte Entscheidung treffen. Im Zweifelsfall sollte auf das Teilen des Fotos verzichtet werden.
Q: Was kann Facebook/Instagram/Whatsapp mit meinen über ihre Plattform geteilten Bildern alles anstellen?
A:
Damit Sie die Dienste von Plattformen wie Facebook und Instagram nutzen können, müssen Sie deren ABGs zustimmen. In diesen wird unter anderem festgehalten, dass Sie Facebook und Co. eine weltweite, nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die Sie auf dem oder durch den Dienst posten, gewährleisten (Stand Februar 2017) (Quelle). Was das konkret bedeutet: Facebook und Co. beanspruchen für sich das Recht, Ihre Bilder weltweit zu verbreiten – auch ausserhalb der Plattform. Es darf anderen erlauben, Ihre Fotos zu verwenden und Ihre Bilder an Dritte zu verkaufen – und dies ohne, dass Sie zuerst gefragt werden oder dafür Geld überkommen. Schlimmstenfalls kann Ihr Bild überall auftauchen, bspw. auf Werbeplakaten (Quelle).