Frequently Asked Questions

Mit diesen Fragen und Antworten sind Sie gut vorbereitet für das Teilen von Bildern im Netz.

Der Begriff «Sharenting» setzt sich aus «to share» (etwas teilen) und «Parenting» (Elternschaft) zusammen. Gemeint ist das Phänomen, dass viele Eltern private Fotos oder Videos von ihren Kindern im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.

Das Recht am eigenen Bild steht jedem Menschen zu – auch Kindern. Eltern sollten deshalb vor dem Posten eines Kindesbildes das Kind immer fragen, ob es damit einverstanden ist. Der Entwicklungsstand des Kindes spielt hier eine grundlegende Rolle. Kann das Kind nicht so eine Entscheidung treffen, so ist es darauf angewiesen, dass Sie als Eltern eine wohl überlegte Entscheidung treffen. Im Zweifelsfall sollte auf das Teilen des Fotos verzichtet werden.

  • Zeigen Sie ihr Kind so, dass es nicht direkt erkennbar ist.
  • Achten Sie darauf, dass das Kind gut bekleidet ist.
  • Zeigen Sie ihr Kind nicht in peinlichen Situationen.
  • Geben Sie keine personenbezogenen Daten bekannt.
  • Prüfen Sie regelmässig die Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen in sozialen Medien (wie das geht, erfahren sie hier: https://www.saferinternet.at/privatsphaere-leitfaeden/)
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.
  • Think before you post #sharingisnotcaring

Das Internet vergisst nie. Das gilt auch für gelöschte Bilder. Hinzu kommt, dass möglicherweise schon längst Screenshots des geposteten Bildes existieren und das Foto somit unkontrolliert in verschiedenen Kreisen zirkulieren kann.

Das Gesicht Ihres Kindes mit einem Emoji zu verdecken, ist sicherlich kein schlechter Anfang. Aktuell ist es aus technischer Sicht zwar nicht möglich, die Emojis über dem Gesicht so zu entfernen, damit das Gesicht darunter dann wieder erkennbar ist. Was aber in Zukunft alles möglich sein wird, auch im Zusammenhang mit der Künstlichen Intelligenz, ist noch ungewiss. 

Damit Sie die Dienste von Plattformen wie Facebook und Instagram nutzen können, müssen Sie deren ABGs zustimmen. In diesen wird unter anderem festgehalten, dass Sie Facebook und Co. eine weltweite, nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die Sie auf dem oder durch den Dienst posten, gewährleisten (Stand Februar 2017) (Quelle). Was das konkret bedeutet: Facebook und Co. beanspruchen für sich das Recht, Ihre Bilder weltweit zu verbreiten – auch ausserhalb der Plattform. Es darf anderen erlauben, Ihre Fotos zu verwenden und Ihre Bilder an Dritte zu verkaufen – und dies ohne, dass Sie zuerst gefragt werden oder dafür Geld überkommen. Schlimmstenfalls kann Ihr Bild überall auftauchen, bspw. auf Werbeplakaten (Quelle).

Es gibt Profile und Seiten, die Kinderbilder sammeln, gezielt verbreiten und in einen sexualisierten Kontext stellen. Sehen Sie hierzu auch die Kurz-Doku von STRG_F: Exklusive Datenrecherche: Wie Pädosexuelle Bilder klauen

Kinder müssen bei uns in der Gesellschaft sichtbar sein. Die Frage ist also immer: Wie stelle ich Kinder im Internet dar? Kindheit kann auch so dargestellt werden, indem man Kinder von hinten oder der Seite zeigt, so dass das Gesicht nicht erkennbar und die Privatsphäre geschützt ist.

Politische Positionen

Kinderschutz Schweiz setzt sich dafür ein, dass:

  • es systematische, staatlich geförderte Sensibilisierungsprogramme gibt, die Erziehungsberechtigte auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder hinweisen und Gefahren sowie Möglichkeiten im Umgang mit dem Teilen von Bildern und Informationen aufzeigen;
  • Apps und Spiele für Kinder von Grund auf möglichst risikoarm und ohne Möglichkeit zur Angabe von privaten Daten entwickelt werden (Safety by design) und möglichst sichergestellt ist, dass Eltern der Nutzung zustimmen müssen;
  • im Falle von Kindern ihre Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutzbestrebungen zum Schutz von Informationen verstärkt Eingang in die öffentliche, politische und gesellschaftliche Debatte finden und private Organisationen über Konzepte zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern verfügen.

 

Engagement Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz benennt die Missachtung der Rechte der Kinder und fordert die konsequente Umsetzung der UNO-KRK in der Schweiz. Die Stiftung bringt sich in Debatten ein, wird zum Schutz der Kinder aktiv und fordert von den politisch Verantwortlichen kinder- und familienfreundliche Strukturen.

shopping_cart
Zum Warenkorb
0