Empfehlung an den Nationalrat zur Sondersession 2025

Empfehlung an den Nationalrat zur Sondersession 2025

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

Schläge auf den Hintern, Androhen von Gewalt, Liebesentzug und absichtliches Wehtun mit Worten: Leider gehört dies in der Schweiz immer noch für viele Kinder zum Alltag. Es ist deshalb an der Zeit, dass mit der Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB ein klares Signal an Erziehende gesendet wird: Körperliche und psychische Gewalt dürfen keinen Platz in der Erziehung haben.

Ich bitte Sie, das Geschäft 24.077 anzunehmen.

Christine Bulliard-Marbach,
Nationalrätin und Mitglied der politischen Kommission von Kinderschutz Schweiz

Übersicht Geschäfte Nationalrat

24.077 05.05.2025
05.05 24.077 Geschäft des Bundesrates: Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung

Fast 50 Prozent aller Kinder in der Schweiz erleben zu Hause körperliche und/oder psychische Gewalt.

Ja
24.077 05.05.2025
Negative Auswirkungen von Gewalt in der Erziehung

Gewalt in der Erziehung beeinträchtigt die gesunde Entwicklung von Kindern. Dies gilt sowohl für körperliche wie auch für psychische Gewalt.

Ja
24.077 05.05.2025
Keine Sanktionierung, aber bessere Unterstützung von Eltern

Der neue Art. 302 Abs. 4 ZGB verpflichtet die Kantone, ein niederschwelliges Beratungsangebot zur Lösung von Konflikten für Eltern und Kinder bereitzuhalten.

Ja
24.077 05.05.2025
Gesetzliche Neuerung als Grundlage für Sensibilisierung und Prävention

Die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung bildet das stabile Fundament für die Prävention und die Sensibilisierung der Gesellschaft.

Ja
24.077 05.05.2025
Das Gebot der gewaltfreien Erziehung ist für Fachpersonen ein gut vermittelbares «Stopp-Signal»

Das deutliche Signal im ZGB hilft Fachpersonen bei Gesprächen mit Eltern, bei denen Gewalt in der Erziehung vermutet wird. Hilfe kann erfolgen, bevor es die KESB braucht.

Ja
24.077

Geschäft des Bundesrates: Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung

Kinder haben das Recht auf einen umfassenden Schutz vor allen Formen von Gewalt. Die gesunde Entwicklung der Kinder soll nicht durch Gewalt in der Erziehung gefährdet werden. Das Gebot der gewaltfreien Erziehung gehört deshalb ins ZGB – um die Eltern zu sensibilisieren, klare Verhältnisse zu schaffen und grossem Leid vorzubeugen.

Yvonne Feri,
Stiftungsratspräsidentin Kinderschutz Schweiz, ehem. Nationalrätin

Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung und gesamtschweizerisch tätig. Als gemeinnützige Fachorganisation machen wir uns dafür stark, dass alle Kinder in der Schweiz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in Schutz und Würde aufwachsen. Für dieses Ziel setzen wir uns wissenschaftlich fundiert und konsequent mit Präventionsangeboten, politischer Arbeit und Sensibilisierungskampagnen ein.

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