Kurzempfehlungen Wintersession 2024

Kurzempfehlungen Wintersession 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Die finanzielle Entlastung von Familien und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sind wichtige Ziele der Pa. Iv. 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung». Damit die Kinder gut geschützt sind, dürfen Massnahmen zur Erhöhung und Sicherung der Betreuungsqualität nicht fehlen.

Flavia Wasserfallen,
Ständeratin

Übersicht Geschäfte Nationalrat

21.449 20.12.2024
Pa. Iv. Kamerzin: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern

Das Parlament sollte seine Überlegungen zu den Auswirkungen einer Scheidung auf Kinder und zu Vereinbarungen, die ihnen zugute kommen, weiterführen. Entscheidungen müssen von Fall zu Fall getroffen und die Kinder in den Prozess einbezogen werden.

Attention

Übersicht Geschäfte Ständerat

21.403 04.12.2024
Pa. Iv. WBK-N: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes von grosser Wichtigkeit, das gibt der Qualität der Kinderbetreuung gesamtgesellschaftliche Relevanz. Die Stärkung der Qualität muss Teil der Vorlage sein.

Attention
21.3264 11.12.2024
Mo. Clivaz: Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention

Kinder und Jugendliche sind auf professionelle und niederschwellige Hilfsangebote im Bereich der psychischen Gesundheit angewiesen.

Ja
22.4000 18.12.2024
Mo. Romano: Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern

Kein Kind ist gleich wie das andere, auch nicht innerhalb einer Familie. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Gericht nach Prüfung der konkreten Situation und Anhörung des Kindes über die alternierende Obhut entscheidet.

Nein
24.3057 18.12.2024
Mo. Fraktion V: Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

Die Verunmöglichung des Familiennachzugs widerspricht dem Kindeswohl zahlreicher vorläufig aufgenommener Minderjähriger und verletzt das Recht auf Achtung des Familienlebens.

Nein
24.3057

Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

Kinder, die mit nur einem Elternteil als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz leben, sind nicht verantwortlich für ihre Situation. Ihr Wohl gilt es zu schützen, ihre Interessen und Rechte gemäss Kinderrechtskonvention zu verfolgen. Mit einer Annahme der Motion können Kinder nicht mehr darauf hoffen, gemeinsam mit beiden Elternteilen aufzuwachsen. Diese Situation ist für Kinder äusserst belastend, befinden sie sich doch bereits in einer schwierigen Lebenssituation. Ihnen jede Perspektive zu nehmen, verstösst gegen die Kinderrechte.

Yvonne Feri,
Stiftungsratspräsidentin Kinderschutz Schweiz, ehem. Nationalrätin

Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung und gesamtschweizerisch tätig. Als gemeinnützige Fachorganisation machen wir uns dafür stark, dass alle Kinder in der Schweiz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in Schutz und Würde aufwachsen. Für dieses Ziel setzen wir uns wissenschaftlich fundiert und konsequent mit Präventionsangeboten, politischer Arbeit und Sensibilisierungskampagnen ein.

Kinder schützen. Kinder stärken! Ihre Spende unterstützt Kinderschutz Schweiz dabei.

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