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Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
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Kinder, die mit nur einem Elternteil als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz leben, sind nicht verantwortlich für ihre Situation. Ihr Wohl gilt es zu schützen, ihre Interessen und Rechte gemäss Kinderrechtskonvention zu verfolgen. Mit einer Annahme der Motion können Kinder nicht mehr darauf hoffen, gemeinsam mit beiden Elternteilen aufzuwachsen. Diese Situation ist für Kinder äusserst belastend, befinden sie sich doch bereits in einer schwierigen Lebenssituation. Ihnen jede Perspektive zu nehmen, verstösst gegen die Kinderrechte.
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