|
Strafprozessordnung. Änderung
|
Kinder müssen besonders gut geschützt werden, auch in Strafverfahren. Wenn ein minderjähriges Opfer einvernommen wird, muss die beschuldigte Person von der Einvernahme ausgeschlossen werden können, wenn ihre Anwesenheit eine schwere psychische Belastung für das Kind darstellt. Es ist deshalb wichtig, die Strafprozessordnung in diesem Sinne zu ändern und damit den Schutz von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden, zu stärken.
|