Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2023

Kurzempfehlungen für die Frühjahrssession 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Was Kinder und Jugendliche im Internet an sexueller Belästigung erfahren, ist verstörend. Dass etwas Schlechtes passiert, spüren Kinder – dass es aber strafbar ist und sie den Vorfall zur Anzeige bringen könnten, wissen sie oft nicht. Die sexuelle Belästigung von Kindern muss zum Offizialdelikt werden. Ich bitte Sie, meine Motion 20.3690 anzunehmen.

Yvonne Feri, Stiftungsratspräsidentin Kinderschutz Schweiz, ehem. Nationalrätin

Übersicht Geschäfte Nationalrat

21.403 01.03.2023
Pa. Iv. WBK-NR: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

Die Qualität der institutionellen Betreuung in der frühen Kindheit stellt Weichen für das ganze Leben. Die Erhöhung der Qualität schützt die Kinder und lohnt sich gesellschaftlich.

Attention
22.3234 16.03.2023
Mo. SR (Carobbio Guscetti): Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt

Die niederschwellige Soforthilfe ist auch für jugendliche Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt äusserst wichtig und muss flächendeckend eingeführt werden.

Ja

Übersicht Geschäfte Ständerat

15.434 02.03.2023
Pa. Iv. (Kessler) Weibel: Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter

Um die tiefgreifenden familiären Erschütterungen bewältigen zu können, die durch den Tod eines Elternteils verursacht werden, muss dem hinterbliebenen Elternteil zusätzliche Zeit für die Betreuung des Kindes gewährt werden.

Ja
18.043 07.03.2023
Geschäft des Bundesrates: Strafrahmenharmonisierung (Entwurf 3; Differenzen)

Von einem Erwachsenen zwecks sexueller Ausbeutung kontaktiert zu werden, ist leider für Minderjährige eine alltägliche Gefahr geworden. Um Kinder davor zu schützen, braucht es einen als Offizialdelikt formulierten Straftatbestand zum Cybergrooming.

Attention
20.3690 07.03.2023
Mo. NR (Feri): Zwingend nötige Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern

Ob die sexuelle Belästigung eines Kindes unter 16 Jahren strafrechtlich geahndet werden kann, darf nicht davon abhängen, ob das Kind oder dessen Eltern einen Strafantrag stellen: Die Tat muss von Amtes wegen verfolgt werden.

Ja
18.043

Strafrahmenharmonisierung (Entwurf 3; Differenzen)

Sexualisierte Gewalt verletzt Kinder und Jugendliche im Innersten, und es ist für sie entsprechend schwer, diese Taten anzusprechen. Dies ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht wesentlich einfacher als für Kinder unter 12 Jahren. Bitte folgen Sie bei Art. 101 Abs. 1 Bst. e zweiter Satzteil dem Nationalrat, und erhöhen Sie das Alter für die Unverjährbarkeit von 12 auf 16 Jahre.

Niklaus Bieri, Bereichsleiter Politik und Public Affairs

Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung und gesamtschweizerisch tätig. Als gemeinnützige Fachorganisation machen wir uns dafür stark, dass alle Kinder in der Schweiz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in Schutz und Würde aufwachsen. Für dieses Ziel setzen wir uns wissenschaftlich fundiert und konsequent mit Präventionsangeboten, politischer Arbeit und Sensibilisierungskampagnen ein.

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