Verordnung gegen Menschenhandel
Kinderschutz Schweiz betont in seiner Vernehmlassungsantwort zur Verordnung gegen Menschenhandel den zwingend zu berücksichtigenden Vorrang des Kindeswohls und die Notwendigkeit der Garantie eines umfassenden Schutzes von minderjährigen Opfern von Kinderhandel.
Montag, 29. April 2013
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