Sozialhilfeauslösende Kindesschutzmassnahmen dürfen nicht zu einem Widerruf von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen führen. Die Widerrufspraxis der Kantone und die davon betroffenen Kinder müssen genauer beleuchtet werden.
Die detaillierten Stellungnahmen zu diesem und weiteren Geschäften lesen Sie in unseren Empfehlungen.