Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Die sogenannte Istanbul-Konvention ist mit ihrem ganzheitlichen Ansatz ein wichtiger Text und kann zum besseren Schutz von Kindern vor Gewalt beitragen.
Dienstag, 26. Januar 2016

Kinderschutz Schweiz unterstützt die Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch den Bundesrat. Die sogenannte Istanbul-Konvention ist mit ihrem ganzheitlichen Ansatz ein wichtiger Text und kann zum besseren Schutz von Kindern vor Gewalt beitragen. Sie unterstützt bestehendes Schweizer Recht und birgt die Chance, dass die Schweiz Fortschritte erzielt in den Bereichen Prävention, Koordination, Zusammenarbeit, Datenerhebung, Bewusstseinsbildung, Schutz und Unterstützung.

Bei jeder Entscheidung der Familiengerichte über das Sorge- und Umgangsrecht ist häusliche Gewalt zu berücksichtigen sowie sicherzustellen, dass die Rechte und die Sicherheit der unmittelbar Betroffenen sowie der Kinder nicht gefährdet werden.

Den vom Bundesrat angebrachten Vorbehalt zur Aufenthaltsberechtigung lehnt Kinderschutz Schweiz ab. Der Vorbehalt könnte dazu führen, dass gewisse Opfer schweigen, um ihren Status und denjenigen ihrer Kinder zu bewahren. Kinderschutz Schweiz plädiert stattdessen für eine baldige Anpassung des Ausländerrechts.

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