Massnahmen, die verhindern, dass bereits einmal für ein Gewaltverbrechen an Kindern Verurteilte zu Wiederholungstätern werden, sind wichtig. Da es jedoch nur bei einem sehr kleinen Anteil von Gewaltdelikten an Kindern zu einer Verurteilung kommt, ist die Prävention von Wiederholungstätern nur ein kleiner Mosaikstein in der Prävention von Gewalt oder sexueller Gewalt an Kindern. Dies ist besonders ausgeprägt bei der sexuellen Gewalt. Kinderschutz Schweiz fordert deshalb einen umfassenden Ansatz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen von Gewalt insbesondere vor sexuellen Übergriffen jeder Art. Dabei ist es wichtig, den Fokus auf die Prävention zu legen. Dazu gehört die Prävention bei Kindern und Jugendlichen und ihren Betreuungspersonen. Dies berücksichtigt auch den Umstand, dass nicht alle Täter und Täterinnen pädophil sind und aus dem nahen Umfeld der Kinder stammen. Ebenfalls wichtig ist die Täterprävention. Menschen mit pädophilen Neigungen schreiten oft lange nicht zur Tat. Programme, die ihnen helfen, nicht zum Täter zu werden, sind noch zu wenig bekannt.
Für die Verhinderung von Wiederholungstaten nach einer Verurteilung sind Massnahmen wie Berufs- und Tätigkeitsverbot, Kontakt- und Rayonverbot, und im Extremfall auch die Verwahrung, wichtig. Damit die Richter und Richterinnen in jedem Fall verhältnismässig entscheiden können, braucht es alle diese Möglichkeiten. Für die Umsetzung dieser Massnahmen spielt die Bewährungshilfe eine wichtige Rolle.
Ein zwingendes, lebenslanges Tätigkeitsverbot für berufliche sowie ehrenamtliche Arbeit mit Minderjährigen oder abhängigen Personen, das den Gerichten keinen Ermessensspielraum lässt, steht im Widerspruch zum in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Zudem schützt diese Forderung Kinder ausschliesslich in Schulen, Betreuungseinrichtungen und Vereinen. Aber die meisten sexuellen Übergriffe geschehen im privaten Bereich. Sie werden nicht von verurteilten Pädosexuellen begangen, sondern von Angehörigen und Bekannten.
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