Änderung der Bundesverfassung,
 des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot)

Kinderschutz Schweiz hatte anlässlich der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» zur Ablehnung empfohlen. In der Vernehmlassung zum Umsetzungsvorschlag unterstützen wir nun Variante 1, die das in der Bundesverfassung festgeschriebene Verhältnismässigkeitsprinzip und das Völkerrecht respektiert.
Mittwoch, 2. September 2015

Massnahmen, die verhindern, dass bereits einmal für ein Gewaltverbrechen an Kindern Verurteilte zu Wiederholungstätern werden, sind wichtig. Da es jedoch nur bei einem sehr kleinen Anteil von Gewaltdelikten an Kindern zu einer Verurteilung kommt, ist die Prävention von Wiederholungstätern nur ein kleiner Mosaikstein in der Prävention von Gewalt oder sexueller Gewalt an Kindern. Dies ist besonders ausgeprägt bei der sexuellen Gewalt. Kinderschutz Schweiz fordert deshalb einen umfassenden Ansatz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen von Gewalt insbesondere vor sexuellen Übergriffen jeder Art. Dabei ist es wichtig, den Fokus auf die Prävention zu legen. Dazu gehört die Prävention bei Kindern und Jugendlichen und ihren Betreuungspersonen. Dies berücksichtigt auch den Umstand, dass nicht alle Täter und Täterinnen pädophil sind und aus dem nahen Umfeld der Kinder stammen. Ebenfalls wichtig ist die Täterprävention. Menschen mit pädophilen Neigungen schreiten oft lange nicht zur Tat. Programme, die ihnen helfen, nicht zum Täter zu werden, sind noch zu wenig bekannt.

Für die Verhinderung von Wiederholungstaten nach einer Verurteilung sind Massnahmen wie Berufs- und Tätigkeitsverbot, Kontakt- und Rayonverbot, und im Extremfall auch die Verwahrung, wichtig. Damit die Richter und Richterinnen in jedem Fall verhältnismässig entscheiden können, braucht es alle diese Möglichkeiten. Für die Umsetzung dieser Massnahmen spielt die Bewährungshilfe eine wichtige Rolle.

Ein zwingendes, lebenslanges Tätigkeitsverbot für berufliche sowie ehrenamtliche Arbeit mit Minderjährigen oder abhängigen Personen, das den Gerichten keinen Ermessensspielraum lässt, steht im Widerspruch zum in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Zudem schützt diese Forderung Kinder ausschliesslich in Schulen, Betreuungseinrichtungen und Vereinen. Aber die meisten sexuellen Übergriffe geschehen im privaten Bereich. Sie werden nicht von verurteilten Pädosexuellen begangen, sondern von Angehörigen und Bekannten.

Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Vernehmlassungsantwort.

So engagiert sich Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz engagiert sich auf verschiedenen Ebenen im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt: Beispielsweise mit dem interaktiven Parcours «Mein Körper gehört mir» für Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klasse und deren Lehrpersonen und mit dem Führen der Fachstelle ECPAT Switzerland als Vertretung des internationalen Netzwerks ECPAT, die sich dafür einsetzt, dass Kinder vor jeglicher Form sexueller Ausbeutung geschützt sind.

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