Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?»

Die Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» stand vom November 2019 bis März 2020 im Bundeshaus. Die Ausstellung wird nicht mehr durchgeführt.

Ziel

«Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» zeigt anhand wahrer Fälle aus der Schweiz, was die lückenhafte Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz im Alltag für konkrete Auswirkungen auf unsere Kinder hat. Doch die Ausstellung zeigt nicht nur, sie fordert uns alle auf endlich zu handeln. Denn Jubiläumsjahr 2019 ist eine Chance, die Verwirklichung der Kinderrechte für jedes Kind auch in der Schweiz endlich voranzutreiben.

Ausstellung

«Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» besteht aus fünfzehn Inszenierungen. Anhand wahrer Fälle und einer wissenschaftlich fundierten Faktenlage wird das Leid aufgezeigt, welches eine lückenhafte Umsetzung der Kinderrechtskonvention für Kinder in der Schweiz verursacht.

Hintergrund

Jedes Kind hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. So hat es die UNO-Generalversammlung vor über dreissig Jahren in der Konvention über die Rechte des Kindes, für Kinder bis 18 Jahren festgeschrieben.

1997 ratifizierte die Schweiz die Konvention. Heute – 24 Jahre später – fällt die Bilanz ihrer Umsetzung hierzulande durchzogen aus. Im konkreten politischen Prozess muss das Argument der Kinderrechte auch heute immer wieder neu eingebracht werden.

Kinder sind aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft besonders verletzlich und können ihre Rechte nicht alleine durchsetzen. Tatsache ist, dass die Verwirklichung ihrer Rechte im Dreieck Staat – Eltern – Kinder stattfindet. Eltern fällt das Recht und gleichzeitig auch die Pflicht zu, ihre Kinder zu schützen, zu unterstützen und anzuleiten. Der Staat hat die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen und, falls Eltern der Aufgabe nicht gewachsen sind, einzugreifen.

Die UNO-Kinderrechtskonvention stattet Kinder zwar mit eigenen Rechten aus, ihre Urteils- und Handlungsfähigkeit entwickelt sich jedoch entwicklungsbedingt nur allmählich. Das verlangt nach Regelungen, welche zwischen elterlicher Erziehungsverantwortung und Selbstbestimmungsrecht des Kindes sorgfältig abwägen.

UNO-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

Das Übereinkommen formuliert weltweit gültige Standards im Umgang mit Kindern, und das über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Erstmals werden Kinder als eigenständige Persönlichkeiten angesehen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen. Die Schweiz ratifizierte die Konvention 1997.

Sie beruht auf vier Grundprinzipien:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  2. Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
  3. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
  4. Das Recht auf Anhörung und Partizipation: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

Tagesschaubeitrag vom 20. November 2019

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