Gegen Gewalt in der Erziehung
Manche Mütter und Väter kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie sich überfordert fühlen und ihnen alles über den Kopf wächst. Sich jemandem anzuvertrauen, scheint keine Option zu sein: Wer gibt schon gerne zu, dass man wegen des Nachwuchses hie und da an seine Grenzen stösst oder sogar die Beherrschung verliert? Dabei kann es sehr entlastend sein, über solche Dinge zu reden. Vielleicht wird einem dadurch bewusst, dass man mit solchen Themen nicht allein ist, dass es andern genau gleich oder zumindest ähnlich geht.
Die Folgen von Überforderung und Stress sind schnell einmal Verunsicherung und Frust. Daraus können Wut auf sich und Aggressionen gegenüber dem Kind entstehen. Ein Mittel, um zu vermeiden, dass es in einem solchen Moment nicht zu harschen Worten kommt oder einem sogar die Hand entgleitet, ist das Ausführen alternativer Handlungen. Sie entlasten in solchen Fällen sofort und unterstützen dabei, das innere Gleichgewicht wiederzuerlangen. Mit diesem nützlichen Instrument stellen Sie als Eltern sicher, dass psychische und physische Gewalt in Ihrer Erziehung keinen Platz haben.
Kinder haben Rechte
Die Schweiz hat 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit hat sie sich verbindlich dazu bekannt, Eltern an ihre Erziehungspflicht zu erinnern und sie dabei zu unterstützen, das Kindeswohl in der Erziehung bestmöglich zu berücksichtigen und es zu schützen. Dazu gehört auch, dass es eine gesetzliche Grundlage für das Verbot von körperlichen Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen gibt. Die Schweiz hat das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung aber nicht ausdrücklich in der Gesetzgebung festgehalten, sie erfüllt ihre Schutzpflicht also nicht vollumfänglich.