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Kinderschutz Schweiz fordert mehr Kinderanwälte*

Bern, 6. September 2006: Die Kinder Jamie und Melissa Wood sind zurück in der Schweiz. «Mit dem Urteil des Familiengerichts hat ein langer, erbitterter Rechtstreit in einem binationalen Elternkonflikt ein gutes Ende gefunden», freut sich Andrea Burgener Woeffray, Präsidentin von Kinderschutz Schweiz. Kinderschutz Schweiz fordert nun Konsequenzen aus dem Wood-Fall. Künftig sollen vermehrt Kinderanwälte in familienrechtlichen Konflikten eingesetzt werden.

 

«Gut ist der Ausgang dieses Rechtsstreits, weil das Kindeswohl im Zentrum steht, endlich die Uno-Kinderrechte und das Haager Abkommen so interpretiert wurden, wie dies bereits 2001 möglich gewesen wäre», führt die Präsidentin von Kinderschutz Schweiz, Andrea Burgener, aus. Die Organisation hatte sich im Fall Wood für das Wohl der Kinder stark gemacht und dafür eigens beim australischen Kinderschutzdepartement interveniert.

Am 30. Juni 2006 hat das Familiengericht in Perth entschieden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Jetzt sind sie wieder zurück. Laut Medienberichten darf Maya Wood allerdings gemäss einer Verfügung des Familiengerichts über das Happy End nicht reden, da ihr Ehemann noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Die Schweiz selber ist daran, aus dieser tragischen Geschichte Konsequenzen zu ziehen. Gemäss dem Haager Abkommen muss eine möglichst rasche Rückführung von widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat gebrachten Kindern in ihre gewohnte Umgebung sichergestellt werden. Der Bundesrat will dieses, von der Schweiz unterzeichnete Abkommen, nicht nur kindgerechter ausgestalten, sondern auch dafür sorgen, dass die Verfahren in zügigerer Form abgewickelt werden. Eine entsprechende Expertengruppe ist eingesetzt. Ihr Bericht wird noch in diesem Jahr im Parlament zusammen mit einer Gesetzesvorlage beraten.

Kinderschutz Schweiz erwartet, dass das Parlament die neuen Rahmenvorgaben genehmigt.

Kinderschutz appelliert an Gerichte

Die entscheidenden Instanzen für eine wesentliche Verbesserung der Rechtssprechung sind für Kinderschutz Schweiz aber die Gerichte. Ihnen fällt es in Zukunft zu, das subjektive Kindswohl zentral zu behandeln und dessen Umsetzung zu garantieren.

Kinderschutz Schweiz regt deshalb an, in Zukunft vermehrt Kinderanwälte einzusetzen, mit dem Auftrag, das Wohl der Kinder in der familienrechtlichen Auseinandersetzung zu vertreten.

Nur so kann nach Ansicht der Organisation gewährleistet werden, was die anvisierte Handhabung des Haager Abkommens ins Zentrum gerückt: Bei allen Massnahmen die Kinder betreffen - auch bei Entscheidungen der Behörden - das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen. So, wie es die ratifizierte Uno-Kinderrechtskonvention in Artikel 3 vorschreibt.


*Dieser Text existiert nur in deutscher Sprache.