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«Nein zu Gesetzen, die Kinderrechte verletzen»*
September 2006: Interview mit Nationalrätin und Vorstandsmitglied Ruth-Gaby Vermont zur Beteiligung von Kinderschutz Schweiz an der "Koalition für eine humanitäre Schweiz".
Kinderschutz Schweiz: Kaum ein Thema polarisiert so stark wie die Verschärfungen im Asylwesen. Was kritisieren die in der «Koalition für eine humanitäre Schweiz» zusammengeschlossenen Organisationen?
Ruth-Gaby Vermot: Jene, die das Asylgesetz verschärft haben, wollen uns einreden, dass Menschen, die in der Schweiz Asyl suchen, grundsätzlich Betrüger sind, die missbräuchlich um Asyl suchen. Mit dem neuen bissigen Asylgesetz wollen sie diese Missbräuche bekämpfen. Derart verschärft, verletzt jedoch das neue Gesetz die Genfer Flüchtlingskonvention und gefährdet vor allem auch verfolgte Familien mit ihren Kindern. Wer ohne Papiere kommt und diese innerhalb von 48 Stunden nicht beschaffen kann oder wer nicht glaubwürdig beweisen kann, dass er oder sie verfolgt ist, hat keine Chancen auf ein Asylverfahren. Aber gerade Personen, die zweifelsfrei als Flüchtlinge gelten, haben oft keine Papiere! Wer nun gar nicht ins Asylverfahren aufgenommen wird, wer den Flüchtlingsstatus nicht erhält und auch nicht «vorläufig aufgenommen» wird, wird auf eine minimale Nothilfe gesetzt oder muss sofort ausreisen – viele wissen nicht wohin. Das neue Gesetz verletzt somit auch die Menschenrechte.
35 nationale Organisationen von Jugendverbänden bis Menschenrechtsorganisationen,von Fachverbänden hin zu kirchlichen Kreisen gehören der «Koalition» an. Kinderschutz Schweiz ist im März 2006 beigetreten. Warum?
Wir lehnen die beiden Gesetze ab, weil Kinderrechte verletzt werden. Gerade Familien mit Kindern gehören zur Gruppe der verletzlichen Personen, die ein Recht auf besonderen Schutz haben. Auch Kinder und Jugendliche, die unbegleitet manchmal jahrelang auf der Flucht sind und die von Gewalt, Missbrauch und anderen traumatischen Erlebnissen mit Schleppern geprägt sind, gehören dazu. Zwar sollen alleinreisende Kinder und Jugendliche neu mit Unterstützung von Fachpersonen durch das Asylverfahren begleitet werden, aber auch sie sind letzten Endes nur Asylsuchende, die mit einem positiven oder negativen Entscheid rechnen müssen. Es geht hier vor allem um die Atmosphäre von Unsorgfalt und Abweisung. Kinder sind Opfer von Kriegen und Verfolgung. Sie brauchen Schutz und dürfen in keiner Weise erneut zu Opfern von starren und unsorgfältigen Asylverfahren werden. Kinder und ihre Rechte müssen in jedem Fall und in jedem Verfahren besonders geschützt werden. Können Sie Beispiele nennen, inwieweit Kinder und Jugendliche von den Asylverschärfungen betroffen wären? Wer einen Nichteintretensentscheid erhält, muss in der Regel das Land sofort verlassen. Das ist für Familien mit Kindern oft eine unüberwindliche Hürde. Wohin sollen sie gehen? Wer trotz Ablehnung im Land bleibt, bekommt Nothilfe. Das bedeutet eine minimale Versorgung mit Lebensmitteln, familiengerechte Unterkünfte sind kaum vorgesehen und in medizinischen Notfällen sind Abgewiesene schlecht versorgt. Familien mit Kindern, alleinreisende Mütter und Schwangere geraten dadurch in eine bedrohliche Situation. Kinder sind davon besonders betroffen, denn eigentlich haben sie das Recht auf Spiel und Geborgenheit, auf Schule und Zukunft. Die neuen Gesetze verletzen die Würde der Kinder.
Kinder werden auch durch die Verschärfungen im Ausländerrecht tangiert. Was macht Kinderschützern besonders Sorge?
Die behördlichen Hürden, die den Familiennachzug bei MigrantInnen so schwierig machen. Das Ausländergesetz bindet das Recht auf Familienleben an materielle Voraussetzungen, die schlechter verdienende Familien nicht erfüllen können. MigrantInnen, die Sozialhilfe beziehen oder keine «angemessene Wohnung» haben, können ihre Kinder nicht nachziehen. Der Familiennachzug wird MigrantInnen auch nur in den ersten fünf Jahren erlaubt, damit die Integration rasch erfolgen kann. Ein richtiger Gedanke, aber gerade in dieser Zeit sind die Familieneinkommen oft klein und reichen nicht aus, um die eingrenzenden Bedingungen zu erfüllen. Das alles ist nicht nur familienfeindlich, sondern verletzt auch das Recht der Kinder, in der eigenen Familie aufzuwachsen. Für das Referendum gegen das Asylgesetz kamen 90 652 gültige Unterschriften zusammen, für jenes gegen das Ausländergesetz 73 800. Jetzt kann sich das Volk am 24. September zu Wort melden. Was erwarten Sie von den Abstimmenden? Die Anzahl der Unterschriften zeigt, dass viele Menschen sich gegen die fatalen Verschärfungen in beiden Gesetzen wehren wollen. Ich erwarte von der Schweizer Bevölkerung, dass sie sich verantwortlich zeigt für Menschen in Not, die bei uns Asyl suchen. Ich erwarte auch, dass sie jenen, die überall Missbrauch wittern, eine klare Absage erteilt. Und ich wünsche mir Schweizerinnen und Schweizer, die sich für eine offene und tolerante Schweiz der Kinder- und Menschenrechte einsetzen.
Frau Vermot, wir danken für dieses Gespräch.
Interview: Cordula Sanwald
Mehr Informationen unter: www.khs-csh.ch/coalition
*Dieser Text existiert nur in deutscher Sprache
