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Verbot von Gewalt in der Erziehung

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert die Schaffung eines expliziten Verbots von Gewalt in der Erziehung im Zivilgesetzbuch. 

Das Wichtigste in Kürze

Für die Stiftung Kinderschutz Schweiz als nationale Kindesschutzorganisation stehen die Rechte, Interessen und Schutzbedürfnisse des Kindes im Vordergrund.

Die ersten Jahre im Leben eines Menschen sind entscheidend für seine gesamte weitere Entwicklung. Gerade in diesen ersten Lebensjahren sind zu viele Kinder in der Schweiz Gewalt ausgesetzt. Sie werden geschlagen, geohrfeigt, vernachlässigt, sexuell ausgebeutet und psychisch misshandelt.
Die Folgen von Gewalt in der Erziehung sind verheerend, sowohl für das betroffene Individuum als auch für die Gesellschaft. Gewalttätiges Verhalten wird durch einen Kreislauf der Gewalt an die nächste Generation weitergegeben. Gewaltanwendungen in der Erziehung verursachen nicht nur hohes menschliches Leid sondern auch hohe Folgekosten für die öffentliche Hand.

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert die Schaffung eines expliziten Verbots von Gewalt in der Erziehung im Zivilgesetzbuch. Die Schweiz muss ihren Verpflichtungen im Rahmen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes endlich nachkommen und dafür sorgen, dass Kindern das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung vollumfänglich zugestanden wird. Die Stiftung beurteilt den Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 2003 als unhaltbar, gemäss welchem Kinder im Rahmen der Erziehung solange körperlich gezüchtigt werden dürfen, als dass das gesellschaftlich übliche und tolerierte Ausmass nicht überstiegen wird.

  

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