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Sommersession 2010: Unsere Empfehlungen zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier

Bern, 31. Mai 2010: Rechtzeitig zur Sommersession hat die Stiftung Kinderschutz Schweiz erneut Empfehlungen zu kindesschutzrelevanten Themen ausgearbeitet, welche sie Parlamentarierinnen und Parlamentarier ans Herz legt. Neben den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung stehen auch Geschäfte zum zeitgemässen Mutterschaftsurlaub, zur Strafbarkeit des Konsums und des Vertriebs von Kinderpronografie und anderer verbotener Pornografie sowie die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt auf dem Programm. Die Empfehlungen können Sie am Ende des Textes als Anhang herunterladen.

Im Editorial schreibt Nationalrätin Jacqueline Fehr, Präsidentin der Stiftung:

Für unsere Kinder ist nur das Beste gut genug. Sie sollen geschützt, behütet und in ihrer persönlichen wie sozialen Entwicklung nach besten Kräften unterstützt werden. Wer aber meint, Familien allein könnten Sicherheit, Schutz und die umfassende Förderung der Kinder gewährleisten, verkennt die Realitäten unserer Gesellschaft. Wirtschaftliche Belastungen und Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch immer nicht zur Zufriedenheit ermöglichen, lasten auf den Schultern vieler Mütter und Väter – ob sie gemeinsam  oder als Alleinerziehende für ihrer Kinder Sorge tragen und gleich, welcher sozioökonomischen Schicht sie zuzurechnen sind.

Der qualitative und quantitative Ausbau von familienergänzenden Angeboten kommt Eltern wie Kindern zugute. Das gilt für den Vorschulbereich aber auch für die Zeit, wenn die Kinder bereits zur Schule gehen. Es sind schliesslich die ersten Jahre im Leben eines Kindes, die es prägen. Ist die Betreuung während dieser Zeit ungenügend oder gezeichnet von Gewalt, drohen Schädigungen, welche die psychische Entwicklung und somit die Leistungsfähigkeit auch als Erwachsene beeinträchtigen.

Durch eine Verlängerung der von mir initiierten Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung investieren wir nachhaltig in die Wirtschaft und den Schutz von Kindern. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, dem von der SGK-N geänderten Gesetzesentwurf sowie dem von der SGK-N geänderten Entwurf des Bundesbeschlusses zuzustimmen.

Den Aspekt des Kindswohls möchte ich Ihnen gerne auch in Bezug auf die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ ans Herz legen. Wir müssen uns darüber bewusst werden, dass Waffen in privaten Haushalten für Kinder ein massives Sicherheitsrisiko darstellen. Ganz abgesehen davon, was es in einem Kind anrichtet miterleben zu müssen, wenn bewaffnete Partnerschaftsgewalt in den als sicher vermuteten Wänden der Familienwohnung stattfindet, wie leider allzu oft. Stellen Sie bitte auch in dieser Frage das Kind ins Zentrum Ihrer Entscheidung und nehmen Sie die Volksinitiative an.

 

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001226_kinderschutz_parlamentsinfo_2010_2_d.pdf168.13 KB