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Kinderrechte mit internationaler Beschwerde durchsetzen
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert den Bundesrat auf, das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen. Lesen Sie weiter bei Netzwerk Kinderrechte Schweiz oder in der angehängten Mitteilung von ECPAT International (Version in Englisch).
| Anhang | Größe |
|---|---|
| New OPCRC - Joint Press Release - 19 Dec 2011 - ENGLISH.pdf | 320.12 KB |
