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Was tun im (Verdachts)-Fall von Kindsmisshandlung

Nehmen Sie Ihre Vermutung ernst

Was tun, wenn Sie von Misshandlungen eines Kindes Kenntnis haben?

Wenn Sie von Misshandlungen von Kindern Kenntnis haben, oder wenn Sie vermuten, dass ein Kind misshandelt wird, nehmen Sie Ihre Vermutung ernst und lassen Sie Ihr 'ungutes' Gefühl nicht auf sich sitzen. Es ist besser, ein Mal zu früh als ein Mal zu spät oder gar nicht zu handeln.

  • Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Beobachten Sie und sammeln Sie sämtliche Informationen, die Sie haben.
  • Halten Sie die Informationen schriftlich fest.
  • Entscheiden Sie sich, ob Sie selber mit den betreffenden Eltern Kontakt aufnehmen oder ob Sie sich an Fachpersonen wenden möchten.
  • Wenn Sie den Kontakt und das Gespräch mit den Eltern suchen, denken Sie daran, dass es nicht darum geht, nach Schuldigen zu suchen oder die Eltern zu verurteilen. Ziel eines Gesprächs muss sein herauszufinden, wie den Eltern am besten geholfen werden kann, dass sie in Zukunft auf Gewalt verzichten können.
  • Überlegen Sie sich genau, ob Sie mit einem direkten Gespräch den Druck auf Eltern und Kinder nicht erhöhen und damit eine Hilfestellung erschweren. Meistens ist es in solchen Situationen der Sache dienlicher, wenn Sie mit einer Fachperson, einer Fachstelle oder allenfalls sogar mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen. Sie können, wenn nötig noch ohne Namen zu nennen, über Ihre Beobachtungen und Informationen sprechen.
  • Mit Fachleuten (Fachstellen) können Sie das weitere Vorgehen besprechen. Eine Möglichkeit besteht darin, der zuständigen Behörde (Vormundschaftsbehörde) Meldung zu machen. Die Vormundschaftsbehörde hat die Pflicht, immer dort, wo das Wohlergehen eines Kindes gefährdet erscheint, die nötigen Untersuchungen in die Wege zu leiten und allfällige Massnahmen zur Behebung der Gefährdungssituation zu beschliessen.