Rubriken

symbolbild

Das System Kindesschutz in der Schweiz

Das System Kindesschutz

«Der Kindesschutz beinhaltet alle gesetzgeberischen und institutionalisierten Massnahmen zur Förderung einer optimalen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zum Schutz vor Gefährdungen. Neben allgemeinen sozialpolitischen und familienpolitischen Massnahmen, wie Kinder- und Familienzulagen, steuerlichen Entlastungen, Stipendiengesetzgebung, gibt es eine Vielzahl von freiwilligen, öffentlich-rechtlichen und internationalrechtlichen Massnahmen und Normen, die der Verwirklichung des Kindeswohls dienen (...).»

So definiert Christoph Häfeli, Spezialist des zivilrechtlichen Kindesschutzes und Stiftungsratsmitglied der Stiftung Kinderschutz Schweiz den Begriff «Kindesschutz». Der Kindesschutz umfasst also viel mehr noch als jenes institutionelle System, welches zum Tragen kommt, wenn die individuelle Gefährdung eines Kindes aufgrund von Gewalt, Vernachlässigung oder ungünstiger elterlicher Erziehung vorliegt.

Wichtige Themen sind:

  • Kinderarmut (fast die Hälfte der Sozialhilfeempfangenden in der Schweiz sind Kinder von 0-18 Jahren.)
  • Kinderschutz im Konsumbereich (Nahrungsmittel, Neue Medien, u.a.)
  • Kinderschutz in Zusammenhang mit ihrer Lebenswelt (Kinderfreundliche Wohnumgebung, Umweltschutz, Verkehr, Schulweg, u.a.)
  • Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Ausland durch Schweizer Touristen

Das System in der Schweiz1

Freiwilliger Kindesschutz

Auftrag: Teilweise auf Kantonsebene gesetzlich geregelt, sonst private Initiative.
Mit freiwilligem Kindesschutz sind jene Angebote gemeint, welche von Eltern, Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören: