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Meldeformular Kindersextourismus

«www.stopchildsextourism.ch»

Das Meldeformular für Verdachtsfälle von Kindersextourismus: Wer im Ausland verdächtige Beobachtungen macht, die im Zusammenhang mit Kindersextourismus stehen könnten, kann dies in der Schweiz den zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden. Das Bundesamt für Polizei fedpol stellt dafür im Internet ein elektronisches Meldeformular zur Verfügung: www.stopchildsextourism.ch.

Hintergrund Meldeformular

Das seit 1. Januar 2007 gültige Extraterritorialprinzip im Strafgesetz ermöglicht es, Täter, die im Ausland Sexualstraftaten an Kindern begehen, auch in der Schweiz zu verurteilen.

Die enge internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erhöht die Verurteilungsrate von Kindersextouristen um ein Vielfaches. Mithilfe der im November 2010 lancierten Kampagne www.stopchildsextourism.ch wird das Schweizer Meldeformular für Verdachtsfälle von Kindersextourismus grossflächig bei Reisenden ebenso wie in der Tourismusbranche bekannt gemacht.