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Wichtiger Schritt für die Petition gegen Kindersexhandel

Im letzten Sommer haben FIZ - Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, ECPAT Switzerland - Fachstelle kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und «The Body Shop Switzerland», bei Bund und Kantonen die «Petition gegen Kindersexhandel» eingereicht. Die in der Schweiz von 95'297 Menschen unterzeichnete Petition fordert, dass von Menschenhandel betroffene Minderjährige nicht kriminalisiert, sondern als Opfer anerkannt und geschützt werden. Das bedingt sensibilisierte Behörden, umfassende, spezialisierte Betreuung und ein bedingungsloses Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel. Zudem braucht es eine erweiterte Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Fachstellen sowie eine baldige Ratifizierung der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung.

Die Forderungen der Petition richten sich nicht ausschliesslich an den Bund, sondern vor allem auch an die Kantone, weil die Opferbetreuung und die Strafverfolgung in kantonaler Kompetenz liegt.

Neues Angebot: Lunch-Kino bei der Stiftung Kinderschutz Schweiz

Es gibt sehr viele gute Filme, die sich mit Fragen des Kinderschutzes befassen, aber leider finden diese noch zu selten ihr Publikum von Fachpersonen. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz möchte nun mit dem neuen Angebot «Lunchkino» einen Beitrag dazu leisten, diesen Filmen eine Plattform zu geben. Einmal im Monat visionieren die Mitarbeiterinnen der Stiftung Kinderschutz Schweiz über Mittag einen Film und laden zu einem offenen Meinungsaustausch zum Thema ein. Diese informelle Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Nächster Termin: 21. März 2012. Gezeigt wird der Film «Familienszenen - Wege aus der Gewalt (Teil 2: Er bringt uns an seine Grenzen).»  Details zu den Veranstaltungen und das Programm des 1. Halbjahres 2012 finden Sie im Anhang. Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und anregende Diskussionen!

Hommage an eine grosse Kämpferin für den Kinderschutz

Am 6. Februar 2012 ist Louisette Hurni-Caille, die Gründerin des Kinderschutzbundes (Vorläufer der Stiftung Kinderschutz Schweiz) im Alter von 90 Jahren in Bern gestorben. Sie gilt als eine der Pionierinnen für den Kinderschutz in der Schweiz und hat 1982 mit der Gründung des Kinderschutzbundes die Basis für den Kinderschutz in der Schweiz gelegt. Mit unermüdlicher Kraft und sehr viel Einfühlungsvermögen, hat sie sich mit ihrem Engagement ihr Leben lang für den Schutz der Kinder eingesetzt und den Opfern von Kindsmisshandlung eine Stimme gegeben. Wir werden ihre Arbeit und ihr Wirken in dankbarer Erinnerung halten und sprechen der Trauerfamilie unser herzliches Beileid aus. 

Engagement der Kinderrechte verstärken

Die Kinderrechte sind einer der thematischen Schwerpunkte der Stiftung Kinderschutz Schweiz und werden es in den nächsten Jahren weiter bleiben. Seit vielen Jahren engagieren sich deshalb die Fachmitarbeiterinnen im Vorstand des «Netzwerk Kinderrechte Schweiz». Anfang 2012 hat nun Flavia Frei, Leiterin des Fachbereichs Kindesschutz, neu das Vize-Präsidium im «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» übernommen. Auf ihre Vision zum Thema Kinderrechte angesprochen meint Flavia Frei: «Obwohl ich weiss, dass dies im Moment eine sehr langfristige Vision ist, wünsche ich mir, dass die Kinderrechte irgendwann in der Bundesverfassung verankert werden.»

Kinderrechte mit internationaler Beschwerde durchsetzen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert den Bundesrat auf, das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen. Lesen Sie weiter bei Netzwerk Kinderrechte Schweiz oder in der angehängten Mitteilung von ECPAT International (Version in Englisch). 

Schutz der Kinder vor Ausbeutung im Tourismus

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung im Tourismus, und insbesondere sexueller Ausbeutung, ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung im Tourismus. Dies zeigen die erfreulichen Ergebnisse einer Studie des Forschungsinstituts für Freizeit und Tourismus (FIF) der Universität Bern. Dort ist zu lesen, dass Kinderschutz unter elf Informationsbereichen zur Nachhaltigkeit der am besten bewertete Indikator ist. Das heisst, über Kinderschutz erfahren die Reisenden vor ihrer Buchung von den Veranstaltern mehr als über alle anderen für die Nachhaltigkeit im Tourismus relevanten Themen.