Positionspapier Verhinderung von Wiederholungstaten von Pädosexuellen
Positionspapier
Verhinderung von Wiederholungstaten von Pädosexuellen in beruflichen und freiwilligen Tätigkeiten mit Minderjährigen
Eine parlamentarische Initiative von Christophe Darbellay (04.441) fordert, dass jemandem, der sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren begangen hat (Art. 187 StGB), die Ausübung einer beruflichen oder freiwilligen Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen für mindestens zehn Jahre gerichtlich untersagt wird. Sie fordert bei Art. 67 rev. StGB* (altes StGB Art. 54) folgende Ergänzung:
Art. 67 Abs. 1bis: Hat jemand sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren (Art. 187 StGB) begangen, so untersagt ihm der Richter die Ausübung einer beruflichen oder freiwilligen Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen für mindestens zehn Jahre.
Position Kinderschutz Schweiz
Für Kinderschutz Schweiz als nationale Kinderschutzorganisation stehen die Interessen der Opfer im Vordergrund. Ziel muss es sein, sowohl sexuelle Handlungen mit Kindern einzudämmen als auch das Risiko von Wiederholungstaten zu minimieren. Hierbei können gesetzliche Rahmenbedingungen einen Beitrag leisten. Deshalb soll jede Massnahme geprüft werden, welche den Schutz der Kinder verbessern könnte, wenn sie auch nur einen Stein im Mosaik der notwendigen Massnahmen darstellt. Mit Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz denn auch verpflichtet, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form von Gewalt, einschliesslich sexueller Gewalt (Art. 19) und vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs schützen (Art. 34). Gesetzliche Massnahmen in diesem Bereich können ein zusätzliches Signal setzen und zur Sensibilisierung beitragen.
Kinderschutz Schweiz stellt sich aus folgenden Gründen hinter die Initiative Darbellay:
- Die Initiative ist ein weiterer Stein im Mosaik der notwendigen Massnahmen, um sexuelle Handlungen an Minderjährigen zu verhindern.
- Das Strafgesetz bietet zwar eine gesetzliche Grundlage für ein Berufsausübungsverbot, über dessen Anwendung der einzelne Richter entscheidet (Art 67 StGB). Von dieser Möglichkeit wird jedoch nur sehr selten Gebrauch gemacht. Kinderschutz Schweiz führt dies auf die fehlende Sensibilisierung der
- Durch das Berufsverbot in Artikel 67 sind nicht alle sogenannten sensiblen Berufs- und Lebensfelder, in denen eine erhöhte Gefahr von sexuellen Handlungen mit
- Die aktuell mögliche Dauer des Berufsverbots von 6 Monaten bis 5 Jahren ist zu kurz. Das Rückfallrisiko besteht ohne angemessene Betreuung über diese Zeitspanne hinaus.
- Die Gefahr, dass ein allgemeines Berufsverbot unverhältnismässig sein könnte oder einer Person in ungerechtfertigter Weise der berufliche Kontakt zu Kindern verwehrt bleibt, ist verschwindend klein. Im Verhältnis zur Anzahl tatsächlicher sexueller Übergriffe an Minderjährigen ist die Zahl der Verurteilungen aufgrund von Artikel 187 sehr klein (364 im Jahr 2006). Das Strafmass definiert der Richter in Abhängigkeit der Tatschwere. Wenn eine Person zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt wird ist dies auch ein Indikator für eine gewisse Schwere des Verschuldens.
- Es ist bekannt, dass Pädosexuelle eine Affinität zu pädagogischen Berufen haben, die Berufswahl gar eine Strategie ist, um mit Kindern in Kontakt zu kommen. Das Gefahrenpotential ist demnach bei diesen Berufsgruppen erhöht. Aus Sicht der potentiellen Opfer gilt es jedes Risiko zu minimieren. Ein allgemeines Berufsverbot würde einen Beitrag dazu leisten.
- Man muss sich bewusst sein, dass gesetzliche Massnahmen auf nur eine beschränkte Gruppe von Tätern angewendet und damit auch nur eine kleine Gruppe von potentiellen Opfern schützen können, denn die Dunkelziffer ist bei sexuellen Handlungen mit Kindern sehr hoch. Deshalb müssen die Sensibilisierungsarbeit und die Präventionsmassnahmen in Institutionen, die mit Kindern leben und arbeiten, intensiv vorangetrieben werden.
- Eine weitere Problematik stellt der Umgang mit Verurteilten aufgrund von Artikel 197 StGB dar (u.a. herstellen, zugänglich machen und verbreiten von Kinderpornographie). Ein allgemeines Berufsverbot für diese Gruppe von Verurteilten einzuführen, wäre nicht gerechtfertigt, zumal nicht jede dieser Personen auch sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen hat. Hingegen haben (Hellfeld-)Studien gezeigt, dass 40 - 85 % der Konsumenten von Kinderpornographie sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen haben. Aufgrund dieses erhöhten bis erheblichen Risikos ist es dringend notwendig, dass der Richter im Einzelfall das Risiko einschätzt und gegebenenfalls als Präventivmassnahme ein Berufsverbot verhängt, um dieses Risiko zu minimieren.
* StGB Art. 67: 1 Hat jemand in Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Handelsgeschäftes ein Verbrechen oder Vergehen begangen, für das er zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten oder einer Geldstrafe von über 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und besteht die Gefahr weiteren Missbrauchs, so kann ihm das Gericht die betreffende oder vergleichbare Tätigkeit für sechs Monate bis zu fünf Jahren ganz oder teilweise verbieten.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 2008_Position Kinderschutz Schweiz.pdf | 248.4 KB |






