Kinderschutz im Schweizer Tourismus
Seit dem Jahr 2003 ist es verantwortungsvollen Tourismusunternehmen möglich, über die Fachstelle ECPAT Switzerland von Kinderschutz Schweiz hierzulande einen internationalen Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor kommerzieller sexueller Ausbeutung im Tourismus zu unterzeichnen. Innert einem Jahr, 2006 bis 2007, haben sich - nach der Vorreiterin Hotelplan AG - drei weitere bedeutende Player dem Kinderschutz im Tourismus verpflichtet.
Weltweit wurde dieser Verhaltenskodex bis heute, Mitte 2007, in über 30 Ländern und von mehr als 600 Unternehmen umgesetzt. Mit diesem Code of Conduct verpflichten sie sich, die Nulltoleranz gegenüber Kindersextourismus in Verträge mit Geschäftspartnern aufzunehmen, Mitarbeitende in den Destinationsländern und im Heimatland Schweiz zu schulen und ihre Kundschaft entsprechend zu sensibilisieren. Das gibt vor allem Reisenden die Gewähr, belastende Beobachtungen ihrer Reise- und Hotelleitung melden zu können, in der Gewissheit, dass diese wissen, welche angemessenen Schritte einzuleiten sind.
Die Tourismusunternehmen: Grosse Schritte
Die Hotelplan AG ging in der Schweiz mit einem Pilotprojekt und einer bemerkenswerten Umsetzung des Massnahmenkataloges zum Code of Conduct voran. Ende 2006 besiegelte das grösste Schweizer Reiseunternehmen - Kuoni Travel Holding Ltd. – mit der Unterzeichnung des Kodex auf Konzernebene seinen Willen, Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus zu schützen. Im Frühjahr 2007 hat die Hotelkette ACCOR Hotels Switzerland den Code of Conduct unterzeichnet und setzt damit gleichzeitig einen neuen Akzent. So soll die Sensibilisierungsarbeit für Touristen und Touristinnen nicht nur in den Ferienländern stattfinden, sondern für Accor künftig vor allem in der Schweiz von zentraler Bedeutung sein. „Jeder Tourist und jede Touristin, die in der Schweiz Ferien machen, tun dies gewiss auch einmal in anderen Ländern“, unterstreicht Karolina Frischkopf, Leiterin der Fachstelle ECPAT Switzerland von Kinderschutz Schweiz, die Wichtigkeit dieses Engagements.
Ab sofort kann jeder
Die schützende Kraft eines weltweiten Verhaltenskodex liegt in der Engmaschigkeit seines Netzwerkes. Eignete sich der Code of Conduct bislang vor allem für Reiseveranstalter, so arbeitete die Fachstelle ECPAT Switzerland im Auftrag der Internationalen „The-Code“-Organisation seit 2006 ein weltweit gültiges Standardprozedere aus, das bei der Umsetzung des Code of Conduct den unterschiedlichen Betriebsformen der Reise- und Tourismusindustrie Rechnung trägt. Künftig ist es nun sowohl Reiseveranstaltern als auch Hotels, Fluggesellschaften, Reisebüros, Restaurants, Bars und Nachtclubs, Tourismusverbänden und Fährgesellschaften, Local and Incoming Agencies u.a. möglich, den Verhaltenskodex angepasst für ihren Betrieb zu unterzeichnen.
Ende Oktober 2007 macht Globetrotter von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch und unterzeichnet im Rahmen des Travel Trade Workshop – TTW – in Montreux, am 25. Oktober 2007, den Code of Conduct zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus.
Gute Aussichten
Auch in anderen Feldern tut sich einiges zum Schutz der Kinder im Tourismus. So zeigen sich Tourismusschulen interessiert daran, die Prävention von sexueller Ausbeutung Minderjähriger im Tourismus als curricularen Bestandteil in die Ausbildung aufzunehmen. Zudem soll eine Meldestelle für Hinweise von Reisenden auf potentielle Geschehnisse im Bereich sexuelle Ausbeutung von Kindern in Ferienländern im Jahr 2008 operativ werden. ECPAT Switzerland verhandelt dazu mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol).
Weitere Infos unter:
www.thecode.org
oder bei der Fachstelle ECPAT Switzerland von Kinderschutz Schweiz, Telefon 031 398 10 10.





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