Jugendgewalt - Kinderschutz Schweiz vermisst Prävention bei Massnahmen des Bundes
Stellungnahme zu Händen Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Strafrecht, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht
Für die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Massnahmen gegen Jugendgewalt des Bundesamtes für Justiz (BJ) Stellung zu nehmen, danken wir Ihnen.
A. Allgemeine Bemerkungen
Für Kinderschutz Schweiz als nationale Kinderschutzorganisation stehen das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie ihr Schutz vor allen Formen von Gewalt im Vordergrund. Grundsätzlich ist Kinderschutz Schweiz der Ansicht, dass Gewalt an Kindern und Jugendlichen nicht primär ein Problem von Jugendgewalt ist, da die meisten Gewaltanwendungen und Integritätsüberschreitungen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, nicht von ihresgleichen sondern von Erwachsenen begangen werden. Wie im Konsultationsentwurf des BJ festgehalten, ist der Anteil der Jugendlichen, die sich strafbar machen verschwindend klein.
Kinderschutz Schweiz nimmt zu den vom Bundesamt für Justiz im Konsultationsentwurf vom 29. Juni 2007 vorgeschlagenen Massnahmen gegen Jugendgewalt wie folgt Stellung:
• Kinderschutz Schweiz geht mit dem Konsultationsentwurf des BJ einig, dass sich anhand der mangelhaften aktuellen statistischen Datenlage keine Zunahme der Jugendgewalt nachweisen lässt und begrüsst deshalb die Vorschläge des BJ,
- regelmässige Dunkelfeldforschung zu initiieren, o eine gesamtschweizerische Lageeinschätzung mit Fokus auf jugendliche Intensivtäter vorzunehmen und
- eine Jugend-Strafvollzugsstatistik zu erstellen.
• Ausweisung von ausländischen Jugendlichen, die schwere Gewaltdelikte begangen haben: Für Kinderschutz Schweiz steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die Ausweisung eines/r Minderjährigen aus der Schweiz muss zwar nicht grundsätzlich eine Gefährdung des Wohls dieses Kindes oder des Jugendlichen zur Folge haben; es ist aber davon auszugehen, dass eine erzwungene Migration in das Herkunftsland der Eltern mit erheblichen persönlichen, sozialen und materiellen Schwierigkeiten verbunden ist, welche die Verhaltensauffälligkeit eines/r Jugendlichen verstärken und seine/ ihre soziale Desintegration zusätzlich erschweren können.
Diese Massnahme stellt eine Auslagerung des Problems in ein anderes Land dar und ist nicht als Massnahme zur Reduktion von Jugendgewalt geeignet.
Kinderschutz Schweiz hofft deshalb, dass eine Vereinheitlichung der Praxis der Kantone bei der Wegweisung von straffälligen AusländerInnen nicht zu einer Verschärfung der bisherigen Wegweisungspraxis führt.
• Kinderschutz Schweiz unterstützt die im Konsultationsbericht genannte Haltung, dass repressive Massnahmen gegen Jugendgewalt alleine nicht ausreichend sind. Auch wenn einsichtig ist, dass das BJ nicht für Präventionsprojekte im Bereich Jugendgewalt zuständig ist, bedauert Kinderschutz Schweiz ausserordentlich, dass im Konsultationsentwurf keine präventiven Massnahmen vorgeschlagen wurden.
• Kinderschutz Schweiz regt an, das Thema der Jugendgewalt seitens des Bundes koordiniert zu bearbeiten und interdepartementale Lösungen anzubieten.
B. Weitere Forderungen
Für Kinderschutz Schweiz muss die Präventionsarbeit in verschiedensten Bereichen deutlich im Vordergrund stehen. Die Position von Kinderschutz Schweiz basiert dabei vorwiegend auf dem Hintergrund zweier wissenschaftlicher Berichte von Manuel Eisner u.a. Gemäss diesen Berichten sind heute folgende Risikofaktoren für Jugendgewalt bekannt:
1. Persönlichkeit und Einstellungen: Hyperaktivität, Ruhelosigkeit, Aufmerksamkeitsschwäche, Impulsivität, hohe Risikobereitschaft, geringe Fähigkeit, Belohnungen aufzuschieben, mangelnde Frustrationstoleranz, Gewalt befürwortende Einstellungen, Gewalt legitimierende Männlichkeitsnormen, geringes Scham-/Schuldgefühl gegenüber Aggressivität
2. Familie: Geringe elterliche emotionale Wärme, mangelnde elterliche Aufsicht, inkonsistenter und ineffizienter Erziehungsstil, tiefe Beteiligung der Eltern an kindlichen Aktivitäten, elterliche Gewalt (gegenüber Kind), Streit zwischen den Elternteilen und Kriminalität der Eltern
3. Schule/Ausbildung: Schulische Probleme, Schwänzen, geringe schulische Motivation, unklare Regeldurchsetzung im Schulhaus, negatives Schulhausklima, Chancenungleichheit, Schwierigkeit, einen Ausbildungsplatz zu finden
4. Gleichaltrige und Lebensstil: Gewaltbefürwortende Normen unter Freunden, Delinquenz in der Clique, Actionorientierter Lebensstil, Konsum von aggressionsfördernden Medieninhalten
5. Nachbarschaft und soziales Umfeld: Soziale Benachteiligung, geringer Zusammenhalt im Quartier, geringes Engagement für geteilte Anliegen Laut Eisner u.a. lassen sich diese Risikofaktoren durch präventive Massnahmen deutlich reduzieren.
Basierend auf der Grundlage des Kindswohls und vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, in welchen sich die Schweiz bewegt sowie der dargestellten Risikofaktoren für Jugendgewalt, kommt Kinderschutz Schweiz zum Schluss, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eine Verstärkung der Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt zu fordern:
Kinderschutz Schweiz empfiehlt folgenden Überlegungen Gewicht zu geben:
• Prävention sollte möglichst früh einsetzen und die Förderung von Lebenskompetenz zum Ziel haben. Aggressivität ist ein relativ stabiles Merkmal im Lebenslauf, d.h. viele gewalttätige Jugendliche fallen bereits in der Primarschule oder im frühen Kindesalter durch aggressives Verhalten auf.
• Die Prävention von Jugenddelinquenz, Drogenkonsum und Gewalt sowie die Förderung von physischer und psychischer Gesundheit sollten als Einheit betrachtet werden. Viele Risikofaktoren von Jugendgewalt gelten auch für andere Formen von externalisiertem Problemverhalten.
• Prävention sollte die Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen anstreben. Zu empfehlen sind Elternbildungsprogramme, deren Wirksamkeit wissenschaftlich geprüft wurde. Internationale Studien weisen seit langem darauf hin, dass sich nicht nur bei schweren, sondern auch bei häufig ausgeübten leichten Körperstrafen wie Ohrfeigen, das Risiko für Gewaltanwendungen erhöht : Wer als Kind geschlagen wurde, neigt als Jugendlicher häufiger zu Straftaten, vor allem zu Jugendgewalt und antisozialen Verhaltensweisen (Aggressivität, fehlendes Einfühlungsvermögen).
• Präventionsprojekte sollten vermehrt auch auf MigrantInnen abzielen. Jugendliche mit Migrationshintergrund aus bildungsfremden Milieus sind einer erhöhten Belastung in den Risikobereichen von Familie, Schule und Wohnumgebung ausgesetzt, d.h. sie weisen eine höhere Anfälligkeit für Gewaltdelikte auf. Wirksame Gewaltprävention für Personen mit Migrationshintergrund erfordert nicht grundsätzlich andere inhaltliche Ansätze. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass Elternbildungsprogramme oft nur gut gebildete und wohl situierte Eltern ansprechen. Insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund, die keine der Schweizerischen Landessprachen beherrschen, können durch die bisherigen Elternbildungsprogramme und Sensibilisierungskampagnen nicht erreicht werden.
• Alle Eltern, unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität, sollten nach Ansicht von Kinderschutz Schweiz in bisherige Elternbildungsprogramme eingebunden und wenn nötig zur Teilnahme verpflichtet werden.
• Ein Mittel um langfristig schulisches Problemverhalten präventiv vorzubeugen ist eine frühe Förderung der kognitiven und sozialen Entwicklung von Kindern. Vor allem Kinder aus benachteiligten Verhältnissen, welche einer hohen Belastung durch die genannten Risikofaktoren ausgesetzt sind, sollten in ihrer psychosozialen Entwicklung gefördert werden, möglichst unter Einbezug der Eltern.
• Kinderschutz Schweiz unterstützt die parlamentarische Initiative (06.419 - Verbesserter Schutz vor Gewalt). Die Initiative fordert ein Verbot der Körperstrafe und anderen schlechten Behandlungen in der Erziehung, welche die physische oder psychische Integrität der Kinder verletzen. Die Initiative verlangt zudem Massnahmen zur Förderung der Erziehungskompetenzen von Eltern. Wie bereits erwähnt, weisen wissenschaftliche Studien darauf hin, dass Personen, die als Kind von den Eltern Gewalt erlitten haben, dazu neigen, als Jugendliche gewalttätig zu werden . Kinder haben abgesehen davon ein Recht auf Schutz vor Misshandlung (Art. 19 UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert. Es ist deshalb Pflicht des Staates, Kinder gegen jede Form von Misshandlung zu schützen sowie entsprechende Präventionsprogramme anzubieten. Die Schweiz kennt jedoch trotz Verpflichtung in der UN-Kinderrechtskonvention bis heute kein explizites Verbot der Körperstrafe in der Erziehung, welches zum Beispiel in 16 europäischen Ländern existiert. Kinderschutz Schweiz unterstützt daher den Vorstoss nach einem verbesserten Schutz der Kinder vor Gewalt. Ein Verbot von Gewalt in der Erziehung kann als wirkungsvolle Massnahme zur Bekämpfung von Jugendgewalt gesehen werden. Im Vordergrund steht für Kinderschutz Schweiz die präventive Wirkung eines Verbots der Körperstrafe und anderer Formen von Gewalt an Kindern.
• Wo Jugendliche in den Strafvollzug aufgenommen werden müssen, sitzen sie ihre Strafe zusammen mit erwachsenen Straffälligen ab.
Die Umsetzung des Rückzugs des Vorbehalts zu Art. 37 lit. c KRK, welcher generell verlangt, dass Kinder, wenn ihnen die Freiheit entzogen wird, getrennt von Erwachsenen unterzubringen sind, wird noch auf sich warten lassen, weil der Bund den Kantonen ab dem 1.1.2007 eine 10-jährige Übergangsfrist zugestanden hat um die nötigen Vorkehrungen zu treffen (Jugendstrafrecht, Art.6). Damit sind auch in näherer Zukunft Rahmenbedingungen kaum gegeben, welche jugendgerechte Interventionen bei straffälligen Jugendlichen zulassen. Kinderschutz Schweiz bedauert dies.
Verwiesen wird an dieser Stelle auch auf das Positionspapier von Kinderschutz Schweiz zur Jugendgewalt vom April 2007.
Rubriken
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Vernehml. Jugendgewalt.pdf | 569.65 KB |





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