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Internationale Kindesentführung - Ein Gesetzesentwurf, der nicht zufrieden stellt

Stellungnahme von Kinderschutz Schweiz zum Gesetzesentwurf des Bundesrates über internationale Kindesentführung

Bern, 28. Februar 2007. „Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf stellt gegenüber den Empfehlungen der Eidgenössischen Expertenkommission eine klare Verschlechterung für den Schutz der Kinder dar,“ bedauert Andrea Burgener, Präsidentin von Kinderschutz Schweiz. Die Organisation reagiert auf den am heutigen Mittwoch vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf zur internationalen Kindesentführung. Kinderschutz Schweiz bemängelt unter anderem, dass es Gerichten nicht mehr möglich sein soll, angesichts ausserordentlicher Umstände den Vollzug des Rückgabeentscheids auszusetzen. „Damit wird Kindern nicht zugestanden, was in anderen Verfahren gängige Praxis ist,“ so Burgener. Zudem wird der Meinung der Kinder kein Gewicht gegeben. „So bleibt das Kind Zankapfel zwischen den Eltern.“

Dramatische Entwicklungen bei der Rückführung von Kindern in ihr Herkunftsland haben gezeigt, dass bei Kindesentführungen durch einen Elternteil das Kindeswohl in vielen Fällen massiv verletzt worden ist. Kinderschutz Schweiz begrüsst explizit alle Bemühungen, welche darauf abzielen, dem Schutz von Kindern und dem Kindswohl in diesem heiklen Bereich mehr Gewicht zu geben. Namentlich unterstützte Kinderschutz Schweiz 2006 den Erlass eines Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die dafür erarbeiteten Vorschläge der Eidgenössischen Expertenkommission.

Den heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf erachtet Kinderschutz Schweiz als noch nicht zufrieden stellend. Bemängelt wird u.a.:

• Der Aufschub des Vollzugs des Rückgabeentscheids wurde gestrichen. Damit wird dem Umstand keine Rechnung getragen, dass ausserordentliche Umstände wie Krankheit des Kindes oder prekäre Lebenssituationen im Herkunftsland einen solchen Aufschub zum Wohl des Kindes notwendig machen können.

• Im Gesetzesentwurf, Art. 9 (Anhörung und Vertretung des Kindes), sind die Vertretung durch einen Beistand sowie die Anhörung im Gerichtsverfahren zusammengefasst. Die Expertenkommission sah hingegen klar vor, die Beistandschaft explizit als Bestandteil der Schutzmassnahmen für das Kind zu betrachten und bereits vor dem Gerichtsverfahren anzuordnen. Kinderschutz Schweiz erachtet es als unbedingt notwendig, den Schutz der Kinder unabhängig von einem Gerichtsverfahren zu stärken. Zudem hält Kinderschutz Schweiz an der Forderung fest, Kindern einen Kinderanwalt zur Seite zu stellen.

• Die Zentrale Behörde des Bundes wird im Gesetzesentwurf nicht mehr dazu verpflichtet, ein nationales Netzwerk von spezialisierten Fachpersonen und Institutionen einzusetzen, welche für Beratung, Vermittlung und Mediation sowie die Kindesvertretung zur Verfügung stehen. Kinderschutz Schweiz hält eine solche Verpflichtung für unabdingbar, da nur ein spezialisiertes Netzwerk in der Lage ist, rasch und fachkompetent zu handeln.

• Entgegen der Empfehlung der Expertenkommission soll die Zentrale Behörde kein Vermittlungs- und Mediationsverfahren für eine einvernehmliche Lösung einleiten müssen sondern dies lediglich noch können. Diese Abschwächung der Bundesverpflichtung stellt nach Meinung von Kinderschutz Schweiz eine klare Schlechterstellung des Kindeswohls dar. Kinderschutz Schweiz hofft, dass die entsprechenden Rechtskommissionen von National- und Ständerat die angeführten Punkte berücksichtigen und entsprechende Anpassungen vornehmen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Kinderschutz Schweiz Andrea Burgener, Präsidentin und Christoph Häfeli, Vorstandsmitglied

Die Positionspapiere von Kinderschutz Schweiz zur internationalen Kindesentführung sowie zur Verjährungsinitiative finden Sie auch unter der Rubrik Standpunkte.

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